FiFo
FiFo Definition
Die FiFo-Methode ist eines der nach § 256 HGB zulässigen Bewertungsvereinfachungsverfahren bzw. Verbrauchsfolgeverfahren für das Vorratsvermögen.
Hierbei wird unterstellt, dass die zuerst angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstände zuerst verbraucht oder veräußert worden sind (First in — First out).
In vielen Fällen entspricht dies auch dem tatsächlichen Verlauf: zum Beispiel werden bei Supermärkten die älteren Waren sicherlich zuerst verkauft (da ihr Mindesthaltbarkeitsdatum sonst ablaufen würde).
Alternative Begriffe: FiFo-Prinzip, FiFo-Verfahren.
FiFo Steuerrecht
Das FiFo-Verfahren ist als Verbrauchsfiktion im Grundsatz steuerlich nicht zulässig (lediglich anwendbar, wenn die tatsächliche Verbrauchsfolge so ist, was etwa bei Lebensmitteln mit Haltbarkeitsdauern sinnvoll ist).
In der Steuerbilanz explizit zugelassen sind die
- LiFo-Methode (§ 6 Abs. 1 Nr. 2a. EStG) oder das
- Durchschnittskostenverfahren.
FiFo Verfahren Beispiel
Beispiel: FiFo-Methode
Ein Baumarkt kauft am 14. Januar sowie am 19. September jeweils einen Hammer ein. Die Nettoeinkaufspreise sind 10 € (Einkauf vom 14. Januar) sowie 12 € (Einkauf vom 19. September).
Am Bilanzstichtag 31. Dezember befindet sich noch 1 Hammer auf Lager, das heißt, einer wurde im Geschäftsjahr an Kunden verkauft (Verkaufspreis: 15 €).
Für die Vorratsbewertung stellt sich nun die Frage: Mit welchem Wert wird der Hammer in der Bilanz angesetzt?
Einzelbewertung
Können die Vermögensgegenstände (hier: Hammer) unterschieden werden (zum Beispiel anhand einer eindeutigen Produktidentifikationsnummer), wüsste das Unternehmen, welcher Hammer verkauft wurde und welcher noch auf Lager liegt.
Das ist aber nicht immer der Fall bzw. es ist sehr aufwendig, jedes Produkt einzeln zu bewerten.
FiFo-Verfahren
Wendet das Unternehmen die FiFo-Methode als Bewertungsvereinfachung an, ergibt sich folgendes Bild:
Es wird unterstellt, dass der zuerst erworbene Hammer (der vom 14. Januar für 10 €) zuerst verkauft wurde (der in der GuV verbuchte Wareneinsatz beträgt somit 10 €).
Somit gilt als noch im Lager befindlicher Hammer der am 19. September für 12 € erworbene.
Die Hammer-Vorräte werden deshalb nach der FiFo-Methode mit 12 € bewertet.
Hinweis
Da es sich bei Vorräten um Umlaufvermögen handelt, ist noch das strenge Niederstwertprinzip zu beachten:
Liegt der Marktpreis im Sinne des § 253 Abs. 4 HGB (hier: der Einkaufspreis) am Bilanzstichtag 31. Dezember zum Beispiel bei nur 11 €, muss auf diesen Wert abgewertet werden; die Hammer-Vorräte würden dann mit 11 € bewertet.
Gewinnauswirkung
Die Gewinnauswirkung lässt sich an einer vereinfachten GuV darstellen:
Umsatzerlöse | 15 € | |
- | Aufwendungen für bezogene Waren (Wareneinsatz) | 10 € |
= | Rohgewinn | 5 € |
FiFo vs. Durchschnittsbewertung und LiFo
Bei steigenden Einkaufspreisen führt die FiFo-Methode zu einer höheren Vorratsbewertung als zum Beispiel eine Durchschnittsbewertung oder die LiFo-Methode — und damit zu einem niedrigeren Wareneinsatz und einem höheren Gewinn.
Alternative 1: Durchschnittsbewertung
Die nach § 240 Abs. 4 HGB alternativ zulässige Durchschnittsbewertung würde für das obige Beispiel zu einem Bilanzansatz von 11 € für den Hammer führen: (10 € + 12 €) / 2.
Die Gewinnauswirkung bei der Durchschnittsbewertung:
Umsatzerlöse | 15 € | |
- | Aufwendungen für bezogene Waren (Wareneinsatz) | 11 € |
= | Rohgewinn | 4 € |
Alternative 2: Lifo-Methode
Die LiFo-Methode (Last In — First Out) würde zu einer Bewertung von 10 € führen (das heißt verkauft wäre der für 12 € gekaufte Hammer).
Die Gewinnauswirkung bei der LiFo-Methode:
Umsatzerlöse | 15 € | |
- | Aufwendungen für bezogene Waren (Wareneinsatz) | 12 € |
= | Rohgewinn | 3 € |