Gruppenbewertung

Definition

Abweichend vom Grundsatz der Einzelbewertung erlaubt § 240 Abs. 4 HGB als Vereinfachung eine Gruppenbewertung für

  • gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens (zum Beispiel Schrauben oder Hammer in einem Baumarkt) sowie
  • andere gleichartige oder annähernd gleichwertige
    • bewegliche Vermögensgegenstände (zum Beispiel Schreibtische im Büro eines Unternehmens) und
    • Schulden (zum Beispiel Garantie- bzw. Gewährleistungsfälle).

Diese können jeweils zu einer Gruppe zusammengefasst und mit dem gewogenen Durchschnittswert angesetzt werden.

Alternative Begriffe: Gruppenbewertungsmethode, Gruppenbewertungsverfahren.

Beispiel

Ein Baumarkt kauft in einem Geschäftsjahr 3 Hämmer ein: am 14. Januar zwei Hämmer (#1 und #2) sowie am 19. September einen Hammer (#3).

Wir gehen hier davon aus, dass jeder Hammer eine eindeutige Identifikationsnummer #1, #2 und #3 hat, um sie weiter unten einzeln unterscheiden zu können.

Die Nettoeinkaufspreise sind 10 € je Stück (Einkauf vom 14. Januar) sowie 12 € je Stück (Einkauf vom 19. September).

Am Bilanzstichtag 31. Dezember befindet sich noch 1 Hammer auf Lager, das heißt, zwei Hämmer wurden im Geschäftsjahr an Kunden verkauft.

Für die Vorratsbewertung stellt sich nun die Frage, zu welchem Wert der Hammer in der Bilanz angesetzt wird.

Gewogenen Durchschnitt berechnen

Wendet das Unternehmen die Bewertung zum gewogenen Durchschnitt nach § 240 Abs. 4 HGB als Bewertungsvereinfachung an, ergibt sich folgender Wert:

Gewogener Durchschnitt = [(2 × 10 €) + (1 × 12 €)] / 3 = 32 € / 3 = 10,67 € je Stück.

Durchschnittsbewertung anwenden

Der Hammer-Vorrat (1 Hammer noch auf Lager) wird deshalb mit 10,67 € bewertet.

Hinweis

Da es sich bei Vorräten um Umlaufvermögen handelt, ist noch das strenge Niederstwertprinzip zu beachten.

Geht man davon aus, dass der Marktpreis / beizulegende Wert für Hämmer am 31. Dezember unverändert dem letzten Einkaufspreis von 12 € entspricht, ist keine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen, da die Vorräte niedriger (mit 10,67 €) bewertet sind.

Einzelbewertung

Würde man hier nicht die Gruppenbewertung als Vereinfachung anwenden, wäre die Einzelbewertung als Standard anzuwenden.

Es käme dann darauf an, zu wissen, welcher Hammer am Bilanzstichtag 31. Dezember auf Lager ist.

Wäre es Hammer #1 oder #2, wäre die Bewertung 10 €; wäre es Hammer #3, wäre die Bewertung 12 € (vorbehaltlich des Niederstwertprinzips).

Alternativen

Alternativ zur Bewertung zum gewogenen Durchschnitt wären als Bewertungsvereinfachung auch die FiFo-Methode oder die LiFo-Methode zulässig.

Gegenüberstellung der Bewertungsmethoden

Abschließend eine Gegenüberstellung der Bewertungsmethoden:

Bewertungsmethode Berechnungsgrundlage Bewertung des Bestands Wert
Gewogener Durchschnitt (2 × 10 € + 1 × 12 €) ÷ 3 Durchschnittspreis für alle Hämmer 10,67 €
Einzelbewertung Identifikation des konkreten Hammers Je nach verbliebenem Hammer (#1, #2 oder #3) 10 € oder 12 €
FiFo (First In, First Out) Zuerst gekaufte werden zuerst verkauft Lagerbestand aus letztem Einkauf (12 €) 12 €
LiFo (Last In, First Out) Zuletzt gekaufte werden zuerst verkauft Lagerbestand aus erstem Einkauf (10 €) 10 €

Interpretation

Je höher der Bilanzansatz, desto höher der Gewinn in dem Geschäftsjahr.

Bei FiFo wäre der Bilanzansatz mit 12 € am höchsten, bei LiFo mit 10 € am geringsten.

Die Durchschnittsbewertung liegt mit 10,67 € dazwischen.

Bei der Einzelbewertung kommt es darauf an, welcher Hammer genau auf Lager ist.