Finanzverbindlichkeiten

Finanzverbindlichkeiten Definition

Finanzverbindlichkeiten sind ein Teil der auf der Passivseite der Bilanz eines Unternehmens ausgewiesenen Verbindlichkeiten, nämlich die verzinslichen Verbindlichkeiten; dazu gehören vor allem

  • Bankkredite (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, § 266 Abs. 3 C. 2. HGB),
  • Schuldscheindarlehen (Sonstige Verbindlichkeiten (§ 266 Abs. 3 C. 8. HGB) oder Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (§ 266 Abs. 3 C. 2. HGB)) und
  • Anleihen (§ 266 Abs. 3 C. 1. HGB).

Den Begriff Finanzverbindlichkeiten findet man nicht direkt in der Bilanz.

Finanzverbindlichkeiten sind in der Regel mittel- bis langfristig, können aber auch kurzfristig sein (zum Beispiel ein Bankkredit über nur 6 Monate).

Finanzierungsbestandteil

Finanzverbindlichkeiten dienen neben dem Eigenkapital der strategischen, stabilen Finanzierung des Unternehmens und werden bewusst auf Basis von Verträgen eingegangen.

Sie sind aber auch das, was man mit Verschuldung oder Schuldenlast bezeichnet: Zins und Tilgung müssen pünktlich geleistet werden (sonst droht Zahlungsunfähigkeit) und belasten die Liquidität des Unternehmens.

Nicht alle Finanzverbindlichkeiten sind offensichtlich; so können auch die unter den Rückstellungen ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen als eine Art langfristiger Kredit (der Arbeitnehmer bis zur Rente) mit Verzinsung betrachtet werden.

Andere Verbindlichkeiten

Daneben gibt es noch unverzinsliche Verbindlichkeiten wie etwa

  • Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (offene Rechnungen der Lieferanten, § 266 Abs. 3 C. 4. HGB),
  • erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (§ 266 Abs. 3 C. 3. HGB) oder
  • sonstige Verbindlichkeiten, zum Beispiel aus Steuern (§ 266 Abs. 3 C. 8. HGB).

Sie sind meist kurzfristig und ergeben sich aus der Geschäftstätigkeit.

Unverzinslich heißt, dass kein vertraglicher Zins zu zahlen ist; Lieferanten preisen ein langes Zahlungsziel von beispielsweise 30 Tagen ab Rechnungsdatum und die damit verbundenen Finanzierungskosten aber in der Regel indirekt in ihre Verkaufspreise ein (oder über eine Skontovereinbarung).