Formkaufmann
Formkaufmann Definition
Formkaufmann bedeutet: man ist Kaufmann bzw. Handelsgesellschaft alleine schon aufgrund seiner Rechtsform, egal, ob man überhaupt ein Handelsgewerbe betreibt oder wie groß dieses ist.
Formkaufleute bzw. Handelsgesellschaften sind v.a.:
- Aktiengesellschaft (AG), § 3 Abs. 1 AktG;
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), § 278 Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 1 AktG;
- GmbH, § 13 Abs. 3 GmbHG;
- Europäische Aktiengesellschaft bzw. Societas Europaea (kurz: SE), Artikel 10 SE-VO i.V.m. § 3 Abs. 1 AktG;
- eingetragene Genossenschaft (eG), § 17 Abs. 2 GenG.
Diese sind also immer Kaufleute / Handelsgesellschaften und unterliegen damit den Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB), § 6 Abs. 2 HGB sagt dies etwas verklausuliert.
Beispiel
Ein Rentner tritt aus Spass ab und zu in Kindergärten als Clown auf. Er lässt sich nur seine Fahrtkosten erstatten; das ist kein Handelsgewerbe und er ist kein Kaufmann.
Betreibt er dasselbe in der Rechtsform einer Clown GmbH, ist die GmbH kraft Rechtsform Kaufmann (mit allen Pflichten: Buchführung, Jahresabschluss ...).
Alternative Begriffe: Form-Kaufmann, Kaufmann kraft Rechtsform.