Kaufmann
Definition
Da das Handelsrecht bzw. Handelsgesetzbuch (HGB) nur für Kaufleute gilt, wird in den ersten §§ 1 bis 7 des HGB geklärt, wer überhaupt Kaufmann ist, damit diesem Gesetz unterliegt und deshalb beispielsweise Buchführung machen muss.
Alternative Begriffe: Kauffrauen, Kaufleute, Kaufmänner.
Kaufmannsarten
Es gibt mehrere Möglichkeiten, ein Kaufmann zu werden bzw. Kaufmannseigenschaft zu erlangen:
| Kaufmannsart | Rechtliche Grundlage | Definition | Beispiele |
|---|---|---|---|
| Istkaufmann | § 1 HGB | Betreibt ein Handelsgewerbe, das nach Art und Umfang einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordert | Jemand führt ein Ladengeschäft mit 1 Mio. € Jahresumsatz und 10 Mitarbeitern |
| Kannkaufmann | § 2 HGB | Freiwillige Eintragung ins Handelsregister bei kleineren Gewerbebetrieben | Handwerker oder Kleinbetrieb mit wenigen Mitarbeitern, der sich ins Handelsregister einträgt |
| Fiktivkaufmann | § 5 HGB | Wer im Handelsregister eingetragen ist, wird als Kaufmann fingiert (Kaufmannsvermutung) | Unternehmer mit Handelsregistereintragung, auch wenn kein Handelsgewerbe (mehr) vorliegt |
| Formkaufmann | § 6 HGB | Kraft Rechtsform automatisch Kaufmann, unabhängig von der Geschäftstätigkeit und Größe | GmbH, Aktiengesellschaft (AG), Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), KGaA |
| Scheinkaufmann | § 242 BGB | Wer sich als Kaufmann ausgibt, ohne es zu sein, wird wie ein Kaufmann behandelt | Kleingewerbetreibender, der Geschäftsbriefe mit "e.K." für "eingetragener Kaufmann" unterzeichnet |
Dabei sind Istkaufmann und Formkaufmann die hauptsächlichen; diese sind vom Gesetz gezwungen, Kaufleute zu sein.
Die anderen Kaufmannsformen sind seltener und spielen eine untergeordnete Rolle.
Kaufmann darf man nicht wörtlich nehmen: natürlich kann auch eine Frau Kaufmann sein (man sagt aber selten Kauffrau, der Begriff wird nur in § 19 HGB verwendet) und es muss auch kein Mensch sein: eine GmbH ist zum Beispiel immer (Form-)Kaufmann.
Der Begriff Kaufmann ist also gesetzlich durch das HGB definiert.
Abgrenzung
Er grenzt sich ab
- vom Begriff Freiberufler: Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater sind grundsätzlich keine Kaufleute (Ausnahme: Freiberufler gründen zum Beispiel eine GmbH und sind dann Formkaufmann);
- vom Begriff Gewerbetreibende, der auch Kleingewerbetreibende umfasst, die im Grundsatz nicht Kaufmann sind (diese können aber freiwillig Kannkaufmann werden);
- vom Oberbegriff Unternehmer (der neben den Kaufleuten auch Freiberufler und Kleingewerbetreibende umfasst).
Bedeutung
Bevor also das HGB angewandt wird, sind die Kaufmannseigenschaften zu klären.
Das über 600 Paragraphen umfassende HGB enthält viele Regelungen, die zum einen strenge Verpflichtungen und mit teils hohen Kosten verbunden sind, etwa die Buchführungspflicht.
Zum anderen aber auch Regelungen, die den täglichen Geschäftsverkehr erleichtern sollen.
Kaufleute sind "Profis" und müssen deshalb bei Geschäften untereinander zum Beispiel auch nicht so geschützt werden wie private Konsumenten.