Gewinnverteilung GmbH
GmbH Gewinnverteilung
Die Verteilung des Ergebnisses bzw. Gewinns erfolgt nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile, sofern im Gesellschaftsvertrag nicht ein anderer Maßstab der Verteilung festgesetzt wurde (§ 29 Abs. 3 GmbHG).
In der Gewinnverteilung spiegelt sich der Charakter der GmbH als Kapitalgesellschaft wider — das Kapital ist ausschlaggebend.
Der Gewinn einer GmbH wird nicht automatisch und auch nicht zwingend in voller Höhe verteilt; es braucht dazu einen Gesellschafterbeschluss über eine Gewinnausschüttung bzw. die Verwendung des Ergebnisses (§ 46 Nr. 1 GmbHG). Ein Teil des Gewinns kann auch in der GmbH einbehalten werden (Gewinnthesaurierung: Einstellung in die Gewinnrücklagen).
Beispiel Gewinnverteilung
Beispiel: Gewinnverteilung einer GmbH
Eine GmbH wird mit 100.000 € Stammkapital gegründet. Die Geschäftsanteile werden durch die beiden Gesellschafter Herr Meier zu 40 % (entspricht 40.000 €) und Herr Müller zu 60 % (60.000 €) gehalten.
Im Geschäftsjahr wurde ein Jahresüberschuss nach Steuern von 200.000 € erzielt.
Sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart wurde (und unter der Annahme, dass der Gewinn vollständig ausgeschüttet wird), erhält Herr Meier einen Gewinnanteil von 80.000 € (40 % von 200.000 €), während Herr Müller 120.000 € (60 % von 200.000 €) zustehen.
Damit unterscheidet sich die am Kapital festgemachte Gewinnverteilung fundamental von der im Wesentlichen an den Köpfen bzw. der Mitwirkung der Gesellschafter orientierten Gewinnverteilung einer OHG.
Würde z.B. nur Herr Meier als Geschäftsführer der GmbH tätig sein (während Herr Müller reiner Kapitalanleger sei), würde Herr Meier dafür ein Geschäftsführergehalt erhalten, das als Aufwand bereits den Gewinn gemindert hätte.
Insofern erfolgt bei einer GmbH eine separate Vergütung der Tätigkeit bzw. Mitwirkung.
Einstellung in die Gewinnrücklagen
Werden vom Jahresüberschuss Teile in die Gewinnrücklagen eingestellt, so ist nur der verbleibende Betrag zu verteilen.
Würden von dem oben genannten Jahresüberschuss z.B. 100.000 € in die Gewinnrücklagen eingestellt, könnten lediglich noch 100.000 € verteilt werden, d.h.: 40.000 € für Herrn Meier und 60.000 € für Herrn Müller.
Vorabausschüttung
Eine Vorabausschüttung (vor Ende des Geschäftsjahrs bzw. vor Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses) ist möglich, aber eher unüblich.
Die Problematik liegt hierbei darin, dass man letztlich erst am Ende des Geschäftsjahrs nach Aufstellung des Jahresabschlusses sicher sein kann, dass überhaupt ein Gewinn in einer bestimmten Höhe entstanden ist.
Verlustverteilung GmbH
Tritt ein Verlust (Jahresfehlbetrag) auf, wird dieser innerhalb des Eigenkapitals mit einem negativen Wert bilanziert. Eine Verteilung des Verlustes auf die Gesellschafter erfolgt (im Gegensatz z.B. zur OHG) nicht.