Invitatio ad offerendum

Invitatio ad offerendum Definition

Das lateinische Invitatio ad offerendum heißt deutsch „Einladung / Aufforderung zur Abgabe eines Angebots“.

Beispiel

Ein Modegeschäft stellt im Schaufenster ein grünes Kleid für 200 € aus.

Das ist noch kein bindendes Angebot des Modegeschäfts, sondern nur eine Aufforderung an Interessenten, ein Angebot für den Kauf des Kleides abzugeben (eine Invitatio ad offerendum).

Warum? Es könnte sein, dass sich gleichzeitig mehrere Frauen für das Kleid interessieren, das Geschäft hat aber nur eines.

Der Inhaber des Modegeschäfts könnte sich dann z. B. dafür entscheiden, bei drei interessierten Kundinnen Anna, Berta und Carla das Kleid der alten Stammkundin Berta zu verkaufen, die anderen beiden gehen dann leer aus.

Das gilt analog auch für Speisekarten im Restaurant oder Kataloge.

Bedeutung

Die Bedeutung liegt darin, dass der, der zur Abgabe eines Angebots auffordert (Verkäufer, Gastwirt usw.), damit noch keine Willenserklärung abgegeben hat, da der Rechtsbindungswille fehlt bzw. die Gefahr besteht, mehrfach gebunden zu werden.

Erst durch die Bestellung macht der Gast im Wirtshaus ein Angebot, ein Essen zu „kaufen“ und erst durch die Annahme seitens des Wirts kommt ein Vertrag / Geschäft zustande.