Kapitalmarkt

Kapitalmarkt Definition

Viele große Unternehmen nutzen zur Kapitalbeschaffung den Kapitalmarkt, z.B. indem sie Anleihen (Fremdkapital) oder Aktien (Eigenkapital) ausgeben – man nennt diese dann kapitalmarktorientierte Unternehmen.

Auf dem Kapitalmarkt kann dann mit den Aktien oder Anleihen gehandelt werden. Der Kapitalmarkt ist im Wesentlichen anonym, d.h., das Unternehmen weiß i.d.R. nicht, wer gerade die Anleihen hält und damit Gläubiger des Unternehmens ist (im Falle von Namensaktien kennt das Unternehmen zumindest seine Eigentümer namentlich).

Nicht jedes Unternehmen kann den Kapitalmarkt in Anspruch nehmen: so ist z.B. die Ausgabe von Aktien nur bei Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) möglich.

GmbHs finanzieren sich eher über die Gesellschafter und über Bankkredite.

Während sich eine kapitalmarktorientierte Gesellschaft bei Millionen von (auch kleinen) Investoren Kapital beschaffen kann (z.B. durch die Ausgabe von Anleihen im Nennwert von 100 €), haben nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen vielleicht eine Handvoll Banken, bei denen sie sich Geld leihen können.

Der Kapitalmarkt ist zum einen ein

  • Primärmarkt (Emissionsmarkt), auf dem sich Unternehmen durch die Ausgabe von Wertpapieren Geld beschaffen können und zum anderen ein
  • Sekundärmarkt, auf dem die Wertpapiere in der Folge gehandelt werden.

Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften

§ 264d HGB definiert im Hinblick auf die erweiterten Anforderungen an die Rechnungslegung (vgl. Jahresabschluss), was eine kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft ist: eine Kapitalgesellschaft, die einen organisierten Markt (z.B. Aktienbörse) im Sinn des § 2 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes durch von ihr ausgegebene Wertpapiere (z.B. Aktien) in Anspruch nimmt oder die Zulassung solcher Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt beantragt hat.