Kapitalstruktur
Kapitalstruktur Definition
Die Kapitalstruktur bezeichnet die Zusammensetzung des Kapitals eines Unternehmens.
Die Kapitalstruktur ist aus der Passivseite der Bilanz ersichtlich und zeigt auf, inwieweit das Unternehmen durch Eigenkapital und Fremdkapital (Schulden) finanziert ist.
Die wesentlichen Kennzahlen der Kapitalstruktur sind die Eigenkapitalquote und die Fremdkapitalquote. Forderungen an eine "gute" Kapitalstruktur werden durch die Kapitalstrukturregeln definiert.
Alternative Begriffe: Finanzierungsanalyse, Kapitalstrukturanalyse.
Kapitalstrukturregeln
Werden seitens z.B. der Kredit gewährenden Banken oder seitens des Unternehmens im Rahmen seiner Finanzierungspolitik für die Kapitalstruktur Vorgaben gemacht (Beispiel: die Eigenkapitalquote soll mindestens 20 % betragen), spricht man von Kapitalstrukturregeln oder auch vertikalen Finanzierungsregeln.
Vertikale Finanzierungsregeln
Zu den vertikalen Finanzierungsregeln zählen z.B.:
1:1-Regel
Nach der 1:1-Regel soll das Verhältnis von Fremdkapital zu Eigenkapital <=1 sein. D.h., die Eigenkapitalquote soll (mindestens) 50 % betragen.
Beispiel 1:1-Regel
Beträgt das Fremdkapital 500 und das Eigenkapital 500, ist das Verhältnis Fremdkapital zu Eigenkapital = 500 / 500 = 1.
Die 1:1-Regel wäre (noch) erfüllt.
2:1-Regel
Nach der 2:1-Regel soll das Verhältnis von Fremdkapital zu Eigenkapital <= 2 sein. D.h., die Eigenkapitalquote soll (mindestens) in dem Bereich 33 % bis 50 % liegen.
Beispiel 2:1-Regel
Beträgt das Fremdkapital 600 und das Eigenkapital 400, ist das Verhältnis Fremdkapital zu Eigenkapital = 600 / 400 = 1,5.
Die 2:1-Regel wäre erfüllt.
3:1-Regel
Nach der 3:1-Regel soll das Verhältnis von Fremdkapital zu Eigenkapital <= 3 sein. D.h., die Eigenkapitalquote soll (mindestens) im Bereich 25 % bis 33 % liegen.
Beispiel 3:1-Regel
Beträgt das Fremdkapital 750 und das Eigenkapital 250, ist das Verhältnis Fremdkapital zu Eigenkapital = 750 / 250 = 3.
Die 3:1-Regel wäre gerade noch erfüllt.