Monopol
Monopol Definition
Das Monopol bezeichnet eine Marktform, bei der ein alleiniger Anbieter (Monopolist) den Markt bedient (Angebotsmonopol).
Das Monopol stellt eine in der Regel aufgrund der damit verbundenen Marktbeherrschung nicht gewollte Marktform dar, da hier kein Wettbewerb besteht, Unternehmen nicht um Kunden buhlen müssen, die übliche Preisbildung durch Angebot und Nachfrage nicht existiert.
Kurzum: die Preise sind tendenziell höher, Qualität und Service sind tendenziell schlechter.
Ursachen
Monopole können generell vor allem entstehen durch
- staatlich gewollte Monopolstellungen (früher: Briefmonopol der Deutschen Post; heute: staatliches Lotteriemonopol);
- die Kostenstruktur (hohe Fixkosten, sogenanntes natürliches Monopol);
- Markteintrittsbarrieren (zum Beispiel Patente) oder
- Netzwerkeffekte (Beispiele: soziale Netzwerke, Auktionsplattformen, Immobilienportale: der Wert bzw. Nutzen des Produkts oder der Dienstleistung für den Nutzer steigt mit zunehmender Teilnehmerzahl; dadurch wird ein Unternehmen in dem Bereich groß und dominant, die kleineren Wettbewerber werden bedeutungslos und verschwinden vom Markt).
Die Entwicklung eines Monopols bzw. die Verdichtung des Marktes auf einen Monopolisten bezeichnet man als Monopolisierung.
Weitere Monopolarten
Beschränktes Monopol
Gibt es nur einen Anbieter und wenige Nachfrager, ist das ein beschränktes Monopol.
Nachfragemonopol (Monopson)
Neben dem Angebotsmonopol gibt es auch das Nachfragemonopol bzw. Monopson: hier stehen viele Anbieter nur einem einzigen Nachfrager gegenüber.
Ein Nachfragemonopol geht oftmals vom Staat aus: Nur der Staat fragt Rüstungsgüter, Polizeiuniformen und Autobahnen nach.
Beschränktes Monopson
Bei wenigen Anbietern und einem Nachfrager spricht man von einem beschränkten Monopson.
Zweiseitiges Monopol / Bilaterales Monopol
Gibt es sowohl nur einen Anbieter als auch einen Nachfrager, so spricht man von einem zweiseitigen Monopol bzw. bilateralen Monopol.
Beispiel für bilaterales Monopol
Gibt es zum Beispiel nur einen Hersteller von Jagdflugzeugen und nur die Bundeswehr als Nachfrager, liegt ein zweiseitiges Monopol vor.