Definition
Das lateinische Offerta ad incertas personas heißt deutsch „Angebot an unbestimmte Personen“.
Gemeint ist damit ein Vertragsangebot, das sich an die Allgemeinheit richtet.
Dabei handelt es sich um ein Angebot, das im Sinne von § 145 BGB bindend ist.
Beispiele
Ein Süßigkeitenautomat am Bahnhof ist eine Offerta ad incertas personas, die man durch Einwerfen von Geld und das Drücken der entsprechenden Taste annehmen kann.
Auch Linienbusse sind ein „Transportangebot“, das man durch Lösen einer Fahrkarte annehmen kann.
Es geht also nicht darum, mit bestimmten Personen Verträge zu schließen, sondern mit jedem, der das Angebot annehmen möchte.
Fazit
- Eine Offerta ad incertas personas ist ein bindendes Vertragsangebot (§ 145 BGB), das an einen unbestimmten Personenkreis gerichtet ist.
- Typische Beispiele: Warenautomaten, öffentliche Verkehrsmittel, Schaufensterauslagen mit Preisauszeichnung.
- Der Vertrag kommt zustande, sobald eine Person das Angebot annimmt (z. B. durch Einwerfen von Münzen oder Kauf eines Fahrscheins).
- Abgrenzung: Die Invitatio ad offerendum (z. B. Katalog, Onlineshop) ist dagegen kein bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten.
Selbsttest: Offerta ad incertas personas
Was versteht man unter einer „Offerta ad incertas personas"?
Was unterscheidet die Offerta ad incertas personas von der Invitatio ad offerendum?
Ein Süßigkeitenautomat am Bahnhof ist ein Beispiel für:
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