Hypothek

Hypothek Definition

Die Hypothek gehört zu den – auch als Grundpfandrecht bezeichneten – Sachsicherheiten an unbeweglichen Sachen (d.h. Immobilien), mit denen z.B. eine Bank den Kredit an einen Immobilienbesitzer sichern kann.

Die Hypothek stellt eine Grundstücksbelastung dar und ist in das Grundbuch einzutragen (§ 1115 BGB). Die Hypothek ist in den §§ 1113 bis 1190 BGB geregelt.

Alternative Begriffe: Hypothekardarlehen, Hypothekarkredit, Hypothekendarlehen, Hypothekenkredit.

Akzessorische Sicherheit

Die Hypothek ist – im Gegensatz zur Grundschuld, die für mehrere Kredite "verwendet" werden kann – mit der zugrunde liegenden Schuld bzw. Forderung verknüpft, d.h. sie ist akzessorisch.

Der Gläubiger muss entsprechend bei Geltendmachung den Bestand der Forderungen sowie die Höhe nachweisen.

Ist die Schuld getilgt, entfällt die Hypothek entsprechend.

Wird ein Kredit durch eine Hypothek besichert, spricht man auch von einem Realkredit, die Beleihungsgrenze ist auf 60 % des Beleihungswerts begrenzt (§ 21 Abs. 3 Nr. 1 KWG i.V.m. §§ 14, 16 Abs. 1 und 2 PfBG).