Leistungsabschreibung

Leistungsabschreibung Definition

Die Leistungsabschreibung fällt – ebenso wie die lineare und degressive Abschreibung – unter die Abschreibungsmethoden für eine planmäßige Abschreibung im Sinne des § 253 Abs. 3 Sätze 1 und 2 HGB.

Bei der Leistungsabschreibung berechnen sich die Abschreibungsbeträge entsprechend der im jeweiligen Geschäftsjahr in Anspruch genommenen Leistung. Diese kann u.a. in Maschinenstunden, Arbeitsstunden, produzierter Stückzahl oder km bemessen werden.

Das bedeutet, die Abschreibungsbeträge variieren über die Nutzungsdauer. Jahre mit Mehrschichtbetrieb werden stärker belastet als Jahre mit Einschichtbetrieb, Erträge aus Umsätzen und Aufwendungen aus Abschreibungen laufen dann parallel.

Die Leistungsabschreibung ist bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens auch steuerlich zulässig, sofern es wirtschaftlich begründet ist (also dem tatsächlichen Verschleiß entspricht) und der jeweilige Leistungsverbrauch nachgewiesen werden kann (§ 7 Abs. 1 Satz 6 EStG).

Alternative Begriffe: Abschreibung nach Leistung, Abschreibung nach Leistungseinheiten, leistungsabhängige Abschreibung, leistungsbezogene Abschreibung.

Leistungsabschreibung Beispiel

Beispiel für Leistungsabschreibung

Die Müller GmbH schafft zum 1. Januar 2010 einen LKW im Wert von netto 100.000 Euro an. Das Unternehmen schätzt, dass der LKW 200.000 km fahren kann, bevor er verschrottet werden muss.

Die Abschreibung soll nach Leistung auf Grundlage der gefahrenen km erfolgen. Der Abschreibungsbetrag je km beträgt 0,50 Euro (100.000 Euro / 200.000 km).

Der Abschreibungsverlauf stellt sich - bei der unten angenommenen jährlichen km-Leistung - wie folgt dar:

Abschreibungsplan bei leistungsbezogener Abschreibung
  2010 2011 2012 2013 2014
Buchwert zum 1. Januar des Geschäftsjahres 100.000 60.000 30.000 10.000 5.000
gefahrene km im Geschäftsjahr 80.000 60.000 40.000 10.000 10.000
Abschreibung im Geschäftsjahr 40.000 30.000 20.000 5.000 5.000
Buchwert zum 31. Dezember der Geschäftsjahres 60.000 30.000 10.000 5.000 0

Eignung der Leistungsabschreibung

Die Leistungsabschreibung kann auch ungeeignet sein, was sich am besten am Extremfall darstellen lässt:

Angenommen, der LKW aus dem obigen Beispiel wird gar nicht genutzt. Dann erfolgt auch keine (Leistungs-)Abschreibung.

Die Wertminderung nach 5 Jahren wird dennoch erheblich sein: ein 5 Jahre alter LKW hat alleine durch Zeitablauf erheblich an Wert verloren. Die Methode der Leistungsabschreibung wäre hier fehl am Platz.

Diese komplette Nichtnutzung wäre aber auch bereits ein Auslöser für eine außerplanmäßige Abschreibung.

Die Leistungsabschreibung wird aber aus anderen, praktischen Gründen eher selten angewandt: sie ist aufwendig, da die Leistungseinheiten gemessen und die Abschreibungen auf dieser Basis jährlich neu berechnet werden müssen.