Sonstige Steuern
Sonstige Steuern Definition
Sonstige Steuern erfassen in der Gewinn- und Verlustrechnung die Steuern,
- die nicht Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) sind und
- die nicht aktivierungspflichtige Steuern (z.B. Grunderwerbsteuer, die als Anschaffungsnebenkosten beim Immobilienerwerb aktiviert wird) sind.
Zu den sonstigen Steuern gehören z.B. die Grundsteuer und die Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer); sie mindern den Gewinn (Aufwandsteuern) und gehen auch als so genannte Kostensteuern in die Kostenkalkulation ein (z.B. rechnet eine Mietwagenfirma die Kfz-Steuer als Kosten in die Mietpreise für die PKW ein).
Die meisten Unternehmen haben in dem GuV-Posten sonstige Steuern nur geringe Beträge enthalten.
Sonstige Steuern werden als Aufwand in der GuV nach dem Gesamtkostenverfahren im GuV-Posten Nr. 16 und in der GuV nach dem Umsatzkostenverfahren im GuV-Posten Nr. 15 ausgewiesen.