Stückschuld
Stückschuld Definition
Bei einem Schuldverhältnis im Sinne des § 241 BGB (zum Beispiel Vertrag) schuldet einer dem anderen eine Sache.
Ist diese Sache konkret bestimmbar / speziell / individuell / einmalig, handelt es sich um eine Stückschuld.
Diese Definition ist wichtig, wenn es darum geht, wie bei "Unmöglichkeit" – der Schuldner kann die Sache aus irgendwelchen Gründen (Diebstahl, Zerstörung) nicht wie vereinbart liefern – zu verfahren ist.
Beispiel
Beispiel einer Stückschuld
Ein Pariser Museum veräußert per Kaufvertrag ein weltberühmtes ca. 500 Jahre altes Ölgemälde mit einer lächelnden Frau.
Es handelt sich um eine Stückschuld. Das Museum kann dieses Gemälde liefern – oder nichts (wenn das Bild zum Beispiel in der Zeit zwischen Kaufvertrag und Übergabe an den Käufer gestohlen würde oder verbrannt wäre).
Unmöglichkeit bei Stückschuld
Nach § 275 Abs. 1 BGB ist der Anspruch auf Leistung ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist.
Ist das Gemälde zwischenzeitlich verbrannt, ist das Museum nach § 275 Abs. 1 BGB von der Leistungspflicht befreit (alles andere hieße ja, die Realität auszublenden).
Diese Primärleistungspflicht genannte Lieferungspflicht entfällt also; allerdings kann eine Sekundärleistungspflicht in Form von Schadensersatz greifen (§ 280 Abs. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit § 283 BGB).
Gegenstück: Gattungsschuld
Das Gegenteil der Stückschuld ist die Gattungsschuld.