Definition
Das Stufenleiterverfahren ist ein Verfahren der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung (intern erbrachte Leistungen, das heißt die Gemeinkosten von Hilfskostenstellen wie Kantine, Fuhrpark oder Hausmeisterei werden auf die empfangenden Kostenstellen verrechnet).
Beim Stufenleiterverfahren werden die Hilfskostenstellen im Idealfall so in einer Reihenfolge im Betriebsabrechnungsbogen (BAB) von links nach rechts angeordnet, dass die linken Hilfskostenstellen von den nachfolgenden rechten Hilfskostenstellen keine Leistungen empfangen; die realen Leistungsbeziehungen sind oft anders, so dass in dem Fall die Hilfskostenstelle, die wertmäßig am wenigsten Leistungen von den anderen Hilfskostenstellen empfängt, ganz links angeordnet wird.
Alternative Begriffe: Treppenumlageverfahren, Treppenverfahren.
Beispiel
Stufenleiterverfahren Beispiel
Es gibt 2 Hilfskostenstellen: Fuhrpark und (werkseigene) Stromerzeugung.
Die Kostenstelle Fuhrpark bezieht Strom, aber die Stromerzeugung benötigt keine Fuhrparkleistungen. Deshalb wird Stromerzeugung an 1. Stelle links angeordnet, es folgt Fuhrpark an 2. Stelle.
Die (primären) Gemeinkosten der Hilfs-KoSt Stromerzeugung seien in einem Monat 10.000 €, es wurden 100.000 kWh erzeugt. Der Kostensatz ist somit 10.000 €/100.000 kWh = 0,10 €/kWh.
Fuhrpark hat (primäre) Gemeinkosten von 20.000 €, die bereitgestellten km betragen 20.000. Hat die Hilfskostenstelle Fuhrpark 5.000 kWh bezogen, werden ihr 5.000 kWh × 0,10 €/kWh = 500 € belastet bzw. weiterverrechnet. Der Kostensatz Fuhrpark berechnet sich dann so: (20.000 € + 500 €) / (20.000 km) = 1,025 €/km.
Die Reihenfolge wäre auch so, wenn die Hilfskostenstelle Stromerzeugung eine geringe Leistung (zum Beispiel 200 km) von der KoSt Fuhrpark bezogen hätte. In dem Fall würde man die Leistungsabgabe von rechts nach links nicht verrechnen, allerdings würde die gelieferte Leistung abgezogen, so dass nur die an die weiteren Kostenstellen abgegebenen Leistungen im Nenner stehen: Kostensatz Fuhrpark = (20.000 € + 500 €) / (20.000 km - 200 km) = 1,035 €/km.
Alternativen zum Stufenleiterverfahren
Als Alternative zum Stufenleiterverfahren gibt es für die innerbetriebliche Leistungsverrechnung das genauere, aber aufwändigere Simultanverfahren (Gleichungsverfahren) und das Anbauverfahren.
Selbsttest: Stufenleiterverfahren
Aufgabe: Stufenleiterverfahren
Ein Unternehmen hat zwei Hilfskostenstellen:
| Hilfskostenstelle | Primäre Kosten | Leistungsmenge |
|---|---|---|
| Gebäudereinigung | 6.000 € | 600 Reinigungsstunden |
| Kantine | 10.000 € | 500 Mahlzeiten |
Die Kantine bezieht 100 Reinigungsstunden von der Gebäudereinigung.
Die Gebäudereinigung bezieht keine Mahlzeiten von der Kantine.
(a) Welche Kostenstelle steht im BAB links — begründen Sie die Reihenfolge.
(b) Berechnen Sie den Kostensatz der Gebäudereinigung (€/Stunde).
(c) Berechnen Sie den Kostensatz der Kantine nach Weiterverrechnung (€/Mahlzeit).
(a) Die Gebäudereinigung steht links, weil sie Leistungen an die Kantine liefert, aber selbst keine von der Kantine empfängt. Die Rücklieferung von rechts nach links entfällt damit vollständig.
(b) Kostensatz Gebäudereinigung:
| Primäre Gemeinkosten | 6.000 € |
| Leistungsmenge | 600 h |
| Kostensatz | 6.000 € / 600 h = 10,00 €/h |
(c) Kostensatz Kantine:
| Primäre Gemeinkosten Kantine | 10.000 € |
| + Weiterverrechnung Gebäudereinigung (100 h × 10,00 €/h) | 1.000 € |
| Gesamtkosten Kantine | 11.000 € |
| Leistungsmenge | 500 Mahlzeiten |
| Kostensatz | 11.000 € / 500 = 22,00 €/Mahlzeit |