Wiederbeschaffungskosten

Wiederbeschaffungskosten Definition

Als Wiederbeschaffungskosten (kurz: WBK) bezeichnet man die (geschätzten) Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten, die ein Vermögensgegenstand in Zukunft haben wird.

Aufgrund der Inflation liegt der Wiederbeschaffungspreis meistens über den ursprünglichen Anschaffungskosten; in einzelnen Bereichen bzw. Branchen kann er aber auch darunter liegen.

Alternative Begriffe: Wiederbeschaffungspreis.

Wiederbeschaffungskosten Beispiel

Beispiel für Wiederbeschaffungskosten

Eine Spedition erwirbt im Jahr 2012 einen LKW für (netto) 100.000 €; dies sind die Anschaffungskosten.

Die Spedition geht davon aus, dass der LKW eine 5-jährige Nutzungsdauer hat und erwartet für das Jahr 2017 (wenn ein neuer LKW beschafft werden muss) aufgrund der Preissteigerung bzw. Inflation einen Kaufpreis (Wiederbeschaffungspreis) von 120.000 €. Das sind die Wiederbeschaffungskosten.

Anwendung der Wiederbeschaffungskosten

WBK im externen Rechnungswesen

Im externen Rechnungswesen (Buchhaltung) dürfen keine Wiederbeschaffungskosten angesetzt werden; vielmehr sind im HGB die Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten anzusetzen (vgl. § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB).

Allerdings spielen die Wiederbeschaffungskosten eine Rolle beim Niederstwertprinzip, insbesondere beim für das Umlaufvermögen geltenden strengen Niederstwertprinzip: hier stellen sie oftmals den beizulegenden Wert dar, mit dem der Buchwert zu vergleichen ist.

WBK im internen Rechnungswesen

Wiederbeschaffungskosten können jedoch z.B. bei der Berechnung kalkulatorischer Abschreibungen – d.h. für das interne Rechnungswesen bzw. die Kostenrechnung – angesetzt werden.

WBK in der Finanzplanung

Die Wiederbeschaffungskosten sind auch der Maßstab, wenn z.B. Investitionen budgetiert und in den Finanzplan für die nächsten Jahre einbezogen werden.