Definition
Die degressive Abschreibung fällt – ebenso wie die lineare Abschreibung und die Leistungsabschreibung – unter die Abschreibungsmethoden für eine planmäßige Abschreibung des Anlagevermögens im Sinne des § 253 Abs. 3 Sätze 1 und 2 HGB.
Bei der degressiven Abschreibung sinken die Abschreibungsbeträge über die Nutzungsdauer; das heißt, die ersten Jahre der Nutzung werden stärker durch Abschreibungen belastet.
Dies könnte handelsrechtlich zum Beispiel sachgerecht sein, wenn eine Produktionsmaschine in den ersten Jahren aufgrund hoher Nachfrage im Mehrschichtbetrieb läuft und die Produktion und damit auch der Maschinenverschleiß mit den Jahren abnehmen.
Üblich sind Abschreibungen mit einem konstanten Prozentsatz (zum Beispiel 20 %, siehe das Beispiel unten), diese bezeichnet man auch als geometrisch-degressive Abschreibung (in Abgrenzung zur seltenen arithmetisch-degressiven Abschreibung).
Alternative Begriffe: Buchwertabschreibung, Degressive AfA.
Formel
Abschreibungsbetrag = Abschreibungssatz × Buchwert des Vorjahres.
Der Abschreibungssatz wird als Prozentzahl angegeben, zum Beispiel 20 %.
Anstelle des Buchwerts des Vorjahres kommen im Jahr der Anschaffung die Anschaffungskosten zum Ansatz (bzw. bei eigener Herstellung des Anlageguts die Herstellungskosten).
Beispiel
Die Müller GmbH schafft zum 1. Januar 01 eine Produktionsmaschine im Wert von netto 100.000 € (Anschaffungskosten) an.
Die Nutzungsdauer der Maschine beträgt 5 Jahre.
Die Abschreibung soll degressiv mit einem Abschreibungssatz in Höhe von 20 % erfolgen.
Wechsel von degressiver zu linearer Abschreibung
Diese Vorgehensweise würde allerdings nie zu einer vollständigen Abschreibung auf den Wert 0 führen.
Man geht deshalb in der Regel in dem Jahr, in dem die lineare Abschreibung höher ist als die degressive, zu der linearen Abschreibung über (auch steuerlich nach § 7 Abs. 3 Satz 1 EStG zulässig).
Im Beispiel ist dies für das Jahr 02 der Fall: Die degressive Abschreibung betrüge 16.000 € (20 % von 80.000 €), die lineare Abschreibung ist mit 20.000 € (80.000 € / 4 Jahre Restnutzungsdauer) höher.
Abschreibungsplan
Der Abschreibungsverlauf stellt sich wie folgt dar:
| 01 | 02 | 03 | 04 | 05 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert zum 1. Januar des Geschäftsjahres | 100.000 | 80.000 | 60.000 | 40.000 | 20.000 |
| Abschreibung im Geschäftsjahr | 20.000 | 20.000 | 20.000 | 20.000 | 20.000 |
| Buchwert zum 31. Dezember der Geschäftsjahres | 80.000 | 60.000 | 40.000 | 20.000 | 0 |
Erläuterung zur Berechnung der degressiven Abschreibungsbeträge
Im 1. Jahr 01 berechnet sich der Abschreibungsbetrag mit 20 % von 100.000 € = 20.000 €.
Im 2. Jahr 02 entsprechend mit 20 % des verbleibenden Restwerts von 80.000 € = 16.000 €. Hier erfolgt bereits der Übergang zur linearen Abschreibung mit 20.000 €, weshalb die Abschreibung ab diesem Zeitpunkt konstant (und nicht mehr abnehmend) ist.
Interpretation
Der eigentliche (steuerliche) Vorteil der degressiven Abschreibung – höhere Abschreibungen zu Beginn – läuft hier aufgrund der kurzen Nutzungsdauer von 5 Jahren ins Leere; die lineare Abschreibung wäre mit 20 % bereits hoch.
Im Ergebnis sieht es hier so aus, als wäre die Abschreibung mit 20.000 € konstant (das ist aber Zufall bzw. dem Beispiel geschuldet).
Steuerrechtliche Zulässigkeit
Steuerlich ist die degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 2 EStG für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zulässig, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt worden sind.
Der dabei anzuwendende Abschreibungsprozentsatz (bemessen vom jeweiligen Buchwert/Restwert) darf höchstens das Dreifache des linearen Abschreibungssatzes betragen und 30 Prozent nicht übersteigen (§ 7 Abs. 2 Satz 2 EStG).
Beispiel: Bei einer Nutzungsdauer von 5 Jahren beträgt der lineare Satz 20 %; der maximale degressive Satz liegt daher bei 30 % (3 × 20 % = 60 % würde den Höchstsatz von 30 % übersteigen).
Die degressive Abschreibung ist steuerlich also dreifach beschränkt:
- auf bestimmte Wirtschaftsgüter (bewegliche wie Maschinen oder Kopierer),
- auf bestimmte Zeiträume der Anschaffung oder Herstellung (nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028) und
- auf bestimmte maximale Abschreibungssätze (höchstens das Dreifache des linearen Satzes, maximal 30 %).
Fazit
Die degressive Abschreibung mit fallenden Abschreibungsbeträgen ist eine Ausnahme, die Standardabschreibung ist die lineare Abschreibung mit konstanten Abschreibungsbeträgen.
Die degressive AfA wird vor allem dann genutzt, wenn sie steuerlich zulässig ist. Durch die in der Regel anfangs höheren Abschreibungsbeträge mindert sich in den Anfangsjahren die Steuerbelastung (später kehrt sich das um).
Selbsttest: Degressive Abschreibung
Aufgabe: Degressive Abschreibung berechnen
Die Schneider KG schafft am 1. Januar 01 eine Bearbeitungsanlage für netto 50.000 € an. Die Nutzungsdauer beträgt 5 Jahre; die Abschreibung erfolgt degressiv mit einem Satz von 25 %.
Berechnen Sie:
a) den Abschreibungsbetrag für das Jahr 01
b) den Buchwert zum 31. Dezember 01
c) den Abschreibungsbetrag für das Jahr 02 (degressiv)
Formel degressive Abschreibung:
Abschreibungsbetrag = Abschreibungssatz × Buchwert des Vorjahres
a) Abschreibung Jahr 01:
25 % × 50.000 € = 12.500 €
b) Buchwert zum 31. Dezember 01:
50.000 € − 12.500 € = 37.500 €
c) Abschreibung Jahr 02:
25 % × 37.500 € = 9.375 €