EBITDA-Marge

EBITDA-Marge Definition

Die EBITDA-Marge stellt eine der alternativen Messgrößen – neben zum Beispiel der Umsatzrentabilität oder der EBIT-Marge – für die Rentabilität eines Unternehmens dar.

Die EBITDA-Marge spiegelt das Verhältnis des betrieblichen Ergebnisses vor Abschreibungen EBITDA zum Umsatz wider.

Damit stellt die EBITDA-Marge eine abgewandelte Form der Umsatzrentabilität dar, die Ergebnisbeiträge aus dem Finanzergebnis, dem außerordentlichen Ergebnis, den Abschreibungen und den Steuern unberücksichtigt lässt.

Dadurch werden Unternehmen mit unterschiedlicher Finanzierungsstruktur und einer länder- und rechtsformabhängigen Steuerbelastung und Abschreibungspolitik vergleichbar.

Alternative Begriffe: EBITDA-Margin, EBITDA-Rendite.

Formel für die EBITDA-Marge

Die EBITDA-Marge lässt sich wie folgt berechnen:

EBITDA-Marge = EBITDA / Umsatz.

Beispiel

Beispiel zur Berechnung der EBITDA-Marge

An dieser Stelle seien die Werte des Beispiels zum EBITDA verwendet:

Berechnung des EBITDA in der GuV nach dem Gesamtkostenverfahren
  1. Umsatzerlöse 10.000.000
+/- 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 2.000.000
+ 3. andere aktivierte Eigenleistungen 1.000.000
+ 4. sonstige betriebliche Erträge 200.000
  5. Materialaufwand  
-   a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 3.000.000
-   b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 200.000
  6. Personalaufwand  
-   a) Löhne und Gehälter 4.000.000
-   b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.000.000
  7. Abschreibungen  
-   a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.000.000
-   b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten 0
- 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.000.000
=   Betriebsergebnis (EBIT) 2.000.000
+ 9. Erträge aus Beteiligungen 100.000
+ 10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 150.000
+ 11. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 100.000
- 12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 50.000
- 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 800.000
- 14. Steuern vom Einkommen und Ertrag 300.000
= 15. Ergebnis nach Steuern 1.200.000
- 16. Sonstige Steuern 0
= 17. Jahresüberschuss 1.200.000

Das EBITDA berechnet sich als Summe aus EBIT und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen:

EBITDA berechnen

  EBIT 2.000.000
+ Abschreibungen 1.000.000
= EBITDA 3.000.000

Das EBITDA ist also 3,0 Mio. Euro. Der Umsatz beträgt laut GuV 10 Mio. Euro.

EBIDA-Marge berechnen

Die EBITDA-Marge beträgt somit 30 %: 3 Mio. Euro / 10 Mio. Euro = 0,3 = 30 %.

Interpretation

Hier wird nicht der Gewinn (Jahresüberschuss) ins Verhältnis zum Umsatz gesetzt (das wäre die Umsatzrendite), sondern der Gewinn wird bereinigt um das Finanzergebnis, Steuern und Abschreibungen, da diese zum einen mit dem eigentlichen Kerngeschäft des Unternehmens nichts zu tun haben (Finanzergebnis) oder zum anderen vom jeweiligen Land und seiner Steuerpolitik und seinen Abschreibungsregelungen abhängen; damit kann man beispielsweise ein vorwiegend eigenkapitalfinanziertes Unternehmen aus Deutschland besser mit einem ähnlichen, vorwiegend fremdkapitalfinanzierten Unternehmen aus Frankreich vergleichen.