Jahresüberschuss
Jahresüberschuss Definition
Der Jahresüberschuss ist der Gewinn (nach Steuern), der sich als Saldo aller Erträge und Aufwendungen eines Unternehmens ergibt.
Ist das Jahresergebnis negativ, spricht man von einem Jahresfehlbetrag (auch: Reinverlust).
Der Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag entspricht dem Posten Nr. 17 der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) bzw. dem Posten Nr. 16 der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB).
Handelt es sich nicht um die GuV eines einzelnen Unternehmens, sondern um die GuV eines Konzerns, spricht man von Konzernergebnis bzw. Konzerngewinn.
Alternative Begriffe: Geschäftsergebnis, Gewinn, Gewinn nach Steuern, Handelsbilanzgewinn, handelsrechtlicher Gewinn, Jahresergebnis, Jahresgewinn, Jahresüberschuss nach Steuern, net income, net profit, profit after tax, Nettoergebnis, Nettogewinn, Periodenergebnis, Reingewinn, Unternehmenserfolg, Unternehmensergebnis, Unternehmensgewinn.
Beispiel: Jahresüberschuss berechnen
Der Jahresüberschuss berechnet sich als Saldo aller Erträge und Aufwendungen in der GuV (hier nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB) mit beispielhaften Zahlen wie folgt:
1. | Umsatzerlöse | 10.000.000 | |
+/- | 2. | Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 2.000.000 |
+ | 3. | andere aktivierte Eigenleistungen | 1.000.000 |
+ | 4. | sonstige betriebliche Erträge | 200.000 |
5. | Materialaufwand | ||
- | a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 3.000.000 | |
- | b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 200.000 | |
6. | Personalaufwand | ||
- | a) Löhne und Gehälter | 4.000.000 | |
- | b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 1.000.000 | |
7. | Abschreibungen | ||
- | a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 1.000.000 | |
- | b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten | 0 | |
- | 8. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | 2.000.000 |
+ | 9. | Erträge aus Beteiligungen | 100.000 |
+ | 10. | Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 150.000 |
+ | 11. | sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 100.000 |
- | 12. | Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | 50.000 |
- | 13. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 800.000 |
- | 14. | Steuern vom Einkommen und Ertrag | 300.000 |
= | 15. | Ergebnis nach Steuern | 1.200.000 |
- | 16. | Sonstige Steuern | 0 |
= | 17. | Jahresüberschuss | 1.200.000 |
Gewinn / Jahresüberschuss berechnen
Der Jahresüberschuss als Saldo aller Erträge und Aufwendungen beträgt im Beispiel 1.200.000 €.
Alternativ kann der Jahresüberschuss auch mit der GuV nach dem Umsatzkostenverfahren ermittelt werden.
Jahresfehlbetrag
Wären beispielsweise die Sonstigen Steuern im obigen Beispiel 1.500.000 € statt 0 €, wäre der Gesamtsaldo mit 1.200.000 € - 1.500.000 € = -300.000 € negativ; das wäre dann ein Jahresfehlbetrag, den man auch unter diesem Begriff in der GuV ausweist.
Ausschüttungssperre
Der Jahresüberschuss kann im Regelfall an die Eigentümer ausgeschüttet werden; allerdings sehen § 268 Abs. 8 HGB sowie § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB bei Vorliegen bestimmter bilanzieller Sachverhalte eine Ausschüttungssperre für Teile des Jahresüberschusses oder den gesamten Jahresüberschuss vor.
Jahresüberschuss — Bilanzgewinn
Bei teilweiser Ergebnisverwendung – zum Beispiel durch Einstellung eines Teils des Jahresergebnisses in die Gewinnrücklagen seitens des Vorstands – wird der Jahresüberschuss auf den Bilanzgewinn übergeleitet, der dann zum Beispiel als Dividende ausgeschüttet werden kann.