Kannkaufmann
Kannkaufmann Definition
Kannkaufmann ist nach § 2 HGB, wer zwar kein Handelsgewerbe im Sinne des § 1 Abs. 2 HGB betreibt (und damit Istkaufmann, also zwingend Kaufmann wäre), sondern nur ein Kleingewerbe, sich aber freiwillig in das Handelsregister eintragen lässt.
Wer das macht, möchte gerne Kaufmann sein und damit dem Handelsrecht (HGB) unterliegen.
Ein echter Kaufmann wirkt „imposanter“, bringt aber auch die Rechte und Pflichten eines Kaufmanns – und damit auch zusätzlichen Aufwand und Kosten – mit sich (siehe Beispiel unten).
Alternative Begriffe: Kann-Kaufmann.
Beispiele
Beispiel 1: Kleingewerbetreibender als Kannkaufmann
Ben Petersen ist am Strand von Westerland (Sylt) als mobiler Eisverkäufer unterwegs.
Das ist zwar ein Gewerbebetrieb, erfordert aber keinen „in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb“ (§ 1 Abs. 2 HGB), ist deshalb nur ein Kleingewerbe und Herr Petersen ist deshalb kein Istkaufmann.
Er kann sich aber in das Handelsregister eintragen lassen (zuständig wäre das Amtsgericht Flensburg) und ist dann Kaufmann mit allen Rechten (zum Beispiel eine Firma wie "Ben Petersen e.K." zu führen oder Prokura zu erteilen) und Pflichten (zum Beispiel Buchführungspflicht).
Beispiel 2: Land- und forstwirtschaftliches Unternehmen als Kannkaufmann
Bauer Bernd betreibt eine Landwirtschaft mit großen Flächen, 20 Angestellten und 10 Traktoren.
Laut § 3 Abs. 1 HGB finden auf den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft die Vorschriften des § 1 HGB prinzipiell keine Anwendung; das heißt, Land- und Forstwirte sind keine Kaufleute, selbst wenn ihr Betrieb nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (was bei dem Umfang hier der Fall wäre).
Bernd ist also kein (Ist-)Kaufmann, einfach weil er Landwirt ist.
Aber: Für ein land- oder forstwirtschaftliches Unternehmen, das nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, gilt nach § 3 Abs. 2 HGB der § 2 HGB, so dass auch Bernd sich als Kannkaufmann in das Handelsregister eintragen lassen kann und damit Kaufmann wird.
Fazit
Kannkaufleute lassen sich ohne gesetzliche Erfordernis in das Handelsregister eintragen und werden damit freiwillig Kaufmann im Sinne des HGB.
Das ist eher selten: Die meisten Kleingewerbetreibenden und Land- und Forstwirte sind ganz froh, dass sie nicht den Anforderungen des HGB an Kaufleute und den damit verbundenen Kosten unterliegen.