Rohergebnis

Rohergebnis Definition

Das Rohergebnis ist eine Zwischensumme der Gewinn- und Verlustrechnung und umfasst

Voraussetzung

Nur kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften (sowie Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB ohne natürliche Person als Vollhafter, das heißt vor allem GmbH & Co. KGs) im Sinne des § 267 HGB dürfen nach § 276 Satz 1 HGB die genannten GuV-Posten entsprechend in einem Rohergebnis – abweichend vom allgemeinen Saldierungsverbot – zusammenfassen, große Kapitalgesellschaften hingegen nicht.

Beispiele: Rohergebnis berechnen

Rohergebnis im GKV

Das Rohergebnis kann im Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB wie folgt berechnet werden:

Berechnung des Rohergebnisses in der GuV nach dem Gesamtkostenverfahren
  1. Umsatzerlöse 10.000.000
+/- 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 2.000.000
+ 3. andere aktivierte Eigenleistungen 1.000.000
+ 4. sonstige betriebliche Erträge 200.000
  5. Materialaufwand  
-   a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 3.000.000
-   b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 200.000
=   Rohergebnis 10.000.000
  6. Personalaufwand  
-   a) Löhne und Gehälter 4.000.000
-   b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.000.000
  7. Abschreibungen  
-   a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.000.000
-   b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten 0
- 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.000.000
=   Betriebsergebnis (EBIT) 2.000.000
+ 9. Erträge aus Beteiligungen 100.000
+ 10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 150.000
+ 11. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 100.000
- 12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 50.000
- 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 800.000
- 14. Steuern vom Einkommen und Ertrag 300.000
= 15. Ergebnis nach Steuern 1.200.000
- 16. Sonstige Steuern 0
= 17. Jahresüberschuss 1.200.000

Das Rohergebnis kann gemäß § 276 Satz 1 HGB an Stelle des Ausweises der zusammengefassten GuV-Posten angegeben werden, das heißt eine Angabe der Umsatzerlöse, der Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen und so weiter kann dann entfallen (in dem Beispiel oben sind die einzelnen GuV-Posten zusätzlich angegeben, um die Berechnung des Rohergebnisses zu verdeutlichen).

Rohergebnis im UKV

Berechnung des Rohergebnisses in der GuV nach dem Umsatzkostenverfahren
  1. Umsatzerlöse 10.000.000
- 2. Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen 6.000.000
= 3. Bruttoergebnis vom Umsatz 4.000.000
- 4. Vertriebskosten 1.000.000
- 5. Allgemeine Verwaltungskosten 600.000
+ 6. Sonstige betriebliche Erträge 200.000
- 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 600.000
=   Betriebsergebnis (EBIT) 2.000.000
+ 8. Erträge aus Beteiligungen 100.000
+ 9. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 150.000
+ 10. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 100.000
- 11. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 50.000
- 12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 800.000
- 13. Steuern vom Einkommen und Ertrag 300.000
= 14. Ergebnis nach Steuern 1.200.000
- 15. Sonstige Steuern 0
= 16. Jahresüberschuss 1.200.000

Das Rohergebnis ist hier:

  Bruttoergebnis vom Umsatz 4.000.000
+ Sonstige betriebliche Erträge 200.000
= Rohergebnis 4.200.000

Interpretation

Der Ausweis eines Rohergebnisses ist eine Erleichterung für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften, diese müssen weniger Daten zeigen.

Das Ergebnis ist hier im Beispiel und auch sonst davon abhängig, welches GuV-Verfahren (Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren) man anwendet.

Ein Vergleich zwischen Unternehmen ist also nur bei gleichem GuV-Schema sinnvoll.