Wiederbeschaffungskosten
Wiederbeschaffungskosten Definition
Als Wiederbeschaffungskosten (kurz: WBK) bezeichnet man die (geschätzten) Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten, die ein Vermögensgegenstand in Zukunft haben wird.
Aufgrund der Inflation liegt der Wiederbeschaffungspreis meistens über den ursprünglichen Anschaffungskosten; in einzelnen Bereichen bzw. Branchen kann er aber auch darunter liegen.
Alternative Begriffe: Wiederbeschaffungspreis.
Wiederbeschaffungskosten Beispiel
Beispiel für Wiederbeschaffungskosten
Eine Spedition erwirbt im Jahr 01 einen LKW für (netto) 100.000 €; dies sind die Anschaffungskosten.
Die Spedition geht davon aus, dass der LKW eine 5-jährige Nutzungsdauer hat und erwartet für das Jahr 06 (wenn ein neuer LKW beschafft werden muss) aufgrund der Preissteigerung bzw. Inflation einen Kaufpreis (Wiederbeschaffungspreis) von 120.000 €. Das sind die Wiederbeschaffungskosten.
Anwendung der Wiederbeschaffungskosten
WBK im externen Rechnungswesen
Im externen Rechnungswesen (Buchhaltung) dürfen keine Wiederbeschaffungskosten angesetzt werden; vielmehr sind im HGB die Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten anzusetzen (vgl. § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB).
Allerdings spielen die Wiederbeschaffungskosten eine Rolle beim Niederstwertprinzip, insbesondere beim für das Umlaufvermögen geltenden strengen Niederstwertprinzip: hier stellen sie oftmals den beizulegenden Wert dar, mit dem der Buchwert zu vergleichen ist.
WBK im internen Rechnungswesen
Wiederbeschaffungskosten können jedoch beispielsweise bei der Berechnung kalkulatorischer Abschreibungen – das heißt für das interne Rechnungswesen bzw. die Kostenrechnung – angesetzt werden.
WBK in der Finanzplanung
Die Wiederbeschaffungskosten sind auch der Maßstab, wenn zum Beispiel Investitionen budgetiert und in den Finanzplan für die nächsten Jahre einbezogen werden.