Erträge und Aufwendungen

Definition von Erträgen und Aufwendungen

Ertrag und Aufwand bzw. Erträge und Aufwendungen stellen die Rechengrößen der Finanzbuchhaltung dar.

Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge eines Geschäftjahrs ist die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), § 242 Abs. 2 HGB. Als Saldo wird der Jahresüberschuss bzw. Gewinn ermittelt.

Ertrag / Erträge

Erträge stellen Werterhöhungen des Nettovermögens eines Unternehmens dar.

Das Nettovermögen bezeichnet dabei die Differenz zwischen Vermögen und Schulden und entspricht dem Eigenkapital.

Erträge sind v.a. die Umsatzerlöse, aber auch sonstige betriebliche Erträge oder Zinserträge.

Aufwand / Aufwendungen

Aufwendungen bezeichnen korrespondierend Verminderungen des Nettovermögens. Aufwendungen sind z.B. Zinszahlungen, Abschreibungen, Gehaltszahlungen, Mietzahlungen oder Reisekosten.

Aufwand und Ertrag bilden also erfolgswirksame Geschäftsvorfälle (erfolgswirksam: den Gewinn verringernd oder erhöhend) ab.

Im Gegensatz dazu sind die Bilanzveränderungen erfolgsneutral, d.h. wirken sich nicht auf den Gewinn aus.

Beispiele

Beispiele für Erträge und Aufwendungen

Beispiel 1: Warenverkauf

Ein Fahrradgeschäft verkauft ein Fahrrad, das es zu 200 Euro (netto) eingekauft hat, für (netto) 300 Euro an einen Kunden.

Das Vorratsvermögen nimmt durch den Verkauf des Fahrrads um 200 Euro ab, allerdings nimmt das Geldvermögen (die Kasse) um 300 Euro zu.

In der Buchhaltung werden die Beträge unsaldiert verbucht, d.h. es wird ein Umsatzerlös (Ertrag) in Höhe von 300 Euro sowie ein Wareneinsatz (Aufwand) in Höhe von 200 Euro verbucht. Das Nettovermögen nimmt somit saldiert um 100 Euro zu.

Beispiel 2: Zinsaufwand

Ein Unternehmen bezahlt am 31. Dezember des Geschäftsjahrs 10.000 € Kreditzinsen an seine Bank. Die Kreditzinsen stellen Aufwand dar: das Nettovermögen (Eigenkapital) vermindert sich um 10.000 €.

Abgrenzung zu Kosten und Leistungen

Zum Großteil entsprechen Kosten und Aufwendungen einander in der betrieblichen Realität.

Es sind jedoch nicht alle Kosten mit Aufwendungen bzw. Leistungen mit Erträgen verbunden.

Beispiel: Unterschied zwischen Kosten und Aufwendungen

Kalkulatorische Zinsen stellen Kosten dar, können aber aufgrund ihres kalkulatorischen Charakters nicht in der Finanzbuchführung nach HGB als Aufwendungen abgebildet werden.

Weitere Beispiele

Der Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf von seitens eines Unternehmens erworbenen Wertpapieren stellt eine Erhöhung des Nettovermögens und somit einen Ertrag dar.

Da hier jedoch kein Zusammenhang mit der betrieblichen Leistungserstellung gegeben ist, entspricht dieser Ertrag keiner Leistung im Sinne der Kosten- und Leistungsrechnung.