Kostenarten

Kostenarten Definition

Kostenarten bezeichnen die einzelnen Kategorien von Kosten, die in einem Unternehmen anfallen. Sie werden in der Regel in einem Kostenartenplan gegliedert und dokumentiert.

Die ermittelten Kostenarten stellen den Ausgangspunkt bzw. die erste Stufe der Kostenrechnung – die sogenannte Kostenartenrechnung – dar.

Das Unternehmen legt die Gliederung und den Detailierungsgrad fest: zum Beispiel wären Reisekosten eine Kostenart, die aber auch – etwa für Controllingzwecke – weiter unterteilt werden kann in Hotelkosten, Flugkosten, Bahnkosten und so weiter.

Einteilung von Kostenarten

Kostenarten kategorisieren die Kosten zum Beispiel

  • nach der Art der eingesetzten Produktionsfaktoren, beispielsweise
    • Materialkosten (Stahl, Öl)
    • Produktionskosten (Strom, Arbeitszeit)
  • den innerhalb eines Unternehmens ausgeführten Funktionen:
    • Fertigungskosten (zum Beispiel Montage)
    • Verwaltungskosten (Personalabteilung, Buchführung)
    • Vertriebskosten (Vertrieb und Marketing).

Kostenartenplan

Unternehmen dokumentieren ihre Kostenarten in der Regel in einem Kostenartenplan.

Kostenarten Beispiele

Beispiel: Kostenarten eines Schuhmachers

Kostenarten eines Schuhmachers sind zum Beispiel

  • Materialaufwand für Leder, Sohlen und so weiter;
  • Personalkosten: Löhne und Gehälter der Meister, Gesellen und Lehrlinge;
  • Abschreibungen für die benötigten Werkzeuge und Geräte;
  • Miete für die Schusterei;
  • Werbekosten: Anzeigen in der örtlichen Tageszeitung.

Primäre und sekundäre Kostenarten

Primärkosten

Man bezeichnet diese originären, in der Kostenartenrechnung betrachteten Kostenarten auch als primäre Kostenarten bzw. primäre Kosten.

Auch kalkulatorische Kostenarten werden in der Kostenartenrechnung erfasst.

Sekundärkosten

Die sogenannten sekundären Kostenarten bzw. sekundäre Kosten hingegen werden aus der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung abgeleitet und resultieren somit aus der Weiterverrechnung im Rahmen der Kostenstellenrechnung.

Beispiel: Die durch das Unternehmen geführte Kantine stellt keine Marktleistung dar, für die Rechnungen von außen gestellt werden. Die Kosten der Kantine werden vielmehr intern auf die Kostenstellen der Mitarbeiter verrechnet, so dass eine sekundäre Kostenart "Mitarbeiterverpflegung" daraus hervorgeht.