Definition
Die innerbetriebliche Leistungsverrechnung (IBL) verfolgt folgende Zwecke:
- Verrechnung der intern erbrachten Leistungen ─ d.h. der Gemeinkosten der Hilfskostenstellen (z.B. Kantine, Fuhrpark, Facility Management etc.) ─ auf die empfangenden Kostenstellen sowie
- Kostenkontrolle der internen Leistungen.
Die innerbetriebliche Leistungsverrechnung sorgt dafür, dass interne Leistungen – für die keine Rechnungen von außen gestellt werden – zunächst auf die Hauptkostenstellen (Material, Fertigung, Verwaltung, Vertrieb) belastet werden und damit anschließend auch in die Produktkalkulation eingehen.
Alternative Begriffe: Interne Leistungsverrechnung, Leistungsverrechnung, Sekundärkostenrechnung.
Beispiel
Die innerbetriebliche Leistungsverrechnung (IBL) soll anhand eines einfachen Beispiels mit dem Anbauverfahren erläutert werden.
Beispiel: innerbetriebliche Leistungsverrechnung der Kostenstelle Fuhrpark
Die Hilfskostenstelle Fuhrpark verursacht im Geschäftsjahr Gesamtkosten in Höhe von 1.000.000 Euro (Gehälter der Fuhrparkmitarbeiter, Treibstoff, Wartung, Kfz-Versicherung, Abschreibung der PKW etc.).
Die km-Leistung der im Fuhrpark enthaltenen Fahrzeuge im Geschäftsjahr betrage 2 Mio. km.
Verrechnungssatz / Kostensatz berechnen
Der Verrechnungssatz je km (Kostensatz) beträgt somit 0,50 Euro (1 Mio. Euro Gesamtkosten / 2 Mio. km-Leistung).
Interne Leistungsverrechnung
Nimmt z.B. die Kostenstelle Vertrieb den Fuhrpark mit 800.000 km in Anspruch, wird der Kostenstelle Vertrieb ein Betrag in Höhe von 400.000 Euro (800.000 km × 0,50 Euro/km) durch die Kostenstelle Fuhrpark belastet.
Die innerbetriebliche Leistungsverrechnung wird im Betriebsabrechnungsbogen (BAB) vorgenommen.
Das Anbauverfahren ist das einfachste Verfahren, ignoriert aber gegenseitige Leistungen zwischen den Hilfskostenstellen und ist dadurch ungenauer.
Weitere Verfahren
Neben dem Anbauverfahren gibt es für die innerbetriebliche Leistungsverrechnung weitere Verfahren: