Innerbetriebliche Leistungsverrechnung
Definition Innerbetriebliche Leistungsverrechnung
Die innerbetriebliche Leistungsverrechnung (IBL) verfolgt folgende Zwecke:
- Verrechnung der intern erbrachten Leistungen ─ d.h. der Gemeinkosten der Hilfskostenstellen (z.B. Kantine, Fuhrpark, Facility Management etc.) ─ auf die empfangenden Kostenstellen sowie
- Kostenkontrolle der internen Leistungen.
Die innerbetriebliche Leistungsverrechnung sorgt dafür, dass interne Leistungen – für die keine Rechnungen von außen gestellt werden – zunächst auf die Hauptkostenstellen (Material, Fertigung, Verwaltung, Vertrieb) belastet werden und damit anschließend auch in die Produktkalkulation eingehen.
Alternative Begriffe: Interne Leistungsverrechnung, Leistungsverrechnung, Sekundärkostenrechnung.
Beispiel innerbetriebliche Leistungsverrechnung
Die innerbetriebliche Leistungsverrechnung (IBL) soll anhand eines einfachen Beispiels mit dem Anbauverfahren erläutert werden.
Beispiel: innerbetriebliche Leistungsverrechnung der Kostenstelle Fuhrpark
Die Hilfskostenstelle Fuhrpark verursacht im Geschäftsjahr Gesamtkosten in Höhe von 1.000.000 Euro (Gehälter der Fuhrparkmitarbeiter, Treibstoff, Wartung, Kfz-Versicherung, Abschreibung der PKW etc.).
Die km-Leistung der im Fuhrpark enthaltenen Fahrzeuge im Geschäftsjahr betrage 2 Mio. km.
Verrechnungssatz / Kostensatz berechnen
Der Verrechnungssatz je km (Kostensatz) beträgt somit 0,50 Euro (1 Mio. Euro Gesamtkosten / 2 Mio. km-Leistung).
Interne Leistungsverrechnung
Nimmt z.B. die Kostenstelle Vertrieb den Fuhrpark mit 800.000 km in Anspruch, wird der Kostenstelle Vertrieb ein Betrag in Höhe von 400.000 Euro (800.000 km × 0,50 Euro/km) durch die Kostenstelle Fuhrpark belastet.
Die innerbetriebliche Leistungsverrechnung wird im Betriebsabrechnungsbogen (BAB) vorgenommen.
Neben dem Anbauverfahren gibt es für die innerbetriebliche Leistungsverrechnung auch noch das Stufenleiterverfahren sowie das Gleichungsverfahren.