Motivirrtum

Motivirrtum Definition

Ein Motivirrtum liegt vor, wenn jemand ein Rechtsgeschäft (z.B. Kaufvertrag) aus Beweggründen eingeht, die ihm später als falsch erscheinen.

Motivirrtümer berechtigen nicht zur Anfechtung des Geschäfts, sie sind unbeachtlich.

Beispiel

Herbert kauft von seinem Freund Theo – wie er meint sehr günstig – einen Gebrauchtwagen für 5.000 €, weil er davon ausgeht, dass er diesen für mindestens 7.000 € weiterverkaufen kann.

Nach einer Zeit merkt er, dass niemand mehr als 4.000 € bezahlen möchte und der Kauf wohl doch nicht so gut war.

Er hat sich in seinem Beweggrund / Motiv ("Da mache ich ein gutes Geschäft") geirrt.

Dieser Motivirrtum gibt ihm kein Recht, den Kaufvertrag mit Theo anzufechten.

Wäre das anders, gäbe es keine Rechtssicherheit bei Verträgen etc. ("Ich habe mir das anders vorgestellt" kommt oft vor).