Absatzmittler

Absatzmittler Definition

Absatzmittler sind z.B. der Großhandel und der Einzelhandel: sie stehen zwischen dem Hersteller und dem Kunden bzw. Konsumenten.

Das Gegenstück wäre ein direkter Vertrieb vom Hersteller zum Kunden (z.B. über eigene Geschäfte oder einen eigenen Onlineshop).

Die Absatzmittler sind rechtlich selbständige und vom Herstellerunternehmen unabhängige Unternehmen, die Produkte der Hersteller auf eigenes Risiko kaufen und verkaufen.

Das Risiko besteht darin, dass der Absatzmittler auf der Ware sitzen bleiben kann, dass die Preise verfallen, dass die Ware verdirbt oder veraltet oder dass die Waren verloren- bzw. untergehen (Diebstahl, Schwund, Brand).

Das unterscheidet Absatzmittler von Absatzhelfern, die wie z.B. Handelsvertreter, Kommissionäre oder Makler kein Eigentum an den zu verkaufenden Produkten erwerben, sondern deren Verkauf nur vermitteln.

Beispiele für Absatzmittler sind Kaufhäuser, Supermärkte, Baumärkte, Fachhändler, Internetshops, Getränkemärkte, Apotheken, Drogeriemärkte etc. (sofern nicht selbst hergestellte Eigenmarken verkauft werden).

Ob der indirekte Vertrieb geeignet ist, hängt davon ab, wie einfach bzw. wenig beratungsintensiv das Produkt ist, ob die Eingliederung des Produktes in einen Sortimentsverbund passender oder aufeinander aufbauender Produkte vorteilhaft ist und wie weit die Distribution geplant ist (ein weltweiter Vertrieb ist fast nur mit einem auch indirekten Absatz über Absatzmittler möglich).

Entscheidet sich das Herstellerunternehmen, (ausschließlich) mit Absatzmittlern zu arbeiten (anstatt z.B. mit eigenen Verkaufsgeschäften) begibt es sich in eine gewisse Abhängigkeit: ohne Absatzmittler kein Verkauf an Endverbraucher.

Wenn man sich die genannten Beispiele für Absatzmittler betrachtet, erkennt man, dass die meisten Konsumprodukte über Absatzmittler vertrieben werden.

Alternative Begriffe: indirekte Distribution, indirekter Absatz, indirekter Absatzweg, indirekter Vertrieb.