Definition
Absatzmittler sind zum Beispiel der Großhandel und der Einzelhandel: sie stehen zwischen dem Hersteller und dem Kunden bzw. Konsumenten (Indirekter Absatz).
Das Gegenstück wäre ein direkter Vertrieb vom Hersteller zum Kunden (zum Beispiel über eigene Geschäfte oder einen eigenen Onlineshop).
Alternative Begriffe: Indirekte Distribution, indirekter Absatz, indirekter Absatzweg, indirekter Vertrieb.
Merkmale
Die Absatzmittler sind rechtlich selbständige und vom Herstellerunternehmen unabhängige Unternehmen, die Produkte der Hersteller auf eigenes Risiko kaufen und verkaufen.
Das Risiko besteht darin, dass der Absatzmittler auf der Ware sitzen bleiben kann, dass die Preise verfallen, dass die Ware verdirbt oder veraltet oder dass die Waren verloren- bzw. untergehen (Diebstahl, Schwund, Brand).
Das unterscheidet Absatzmittler von Absatzhelfern, die wie zum Beispiel Handelsvertreter, Kommissionäre oder Makler kein Eigentum an den zu verkaufenden Produkten erwerben, sondern deren Verkauf nur vermitteln.
Beispiele
Beispiele für Absatzmittler sind Kaufhäuser, Supermärkte, Baumärkte, Fachhändler, Internetshops, Getränkemärkte, Apotheken, Drogeriemärkte und so weiter (sofern nicht selbst hergestellte Eigenmarken verkauft werden).
Eignung als Vertriebsweg
Ob der indirekte Vertrieb geeignet ist, hängt davon ab,
- wie einfach bzw. wenig beratungsintensiv das Produkt ist,
- ob die Eingliederung des Produktes in einen Sortimentsverbund passender oder aufeinander aufbauender Produkte vorteilhaft ist und
- wie weit die Distribution geplant ist (ein weltweiter Vertrieb ist fast nur mit einem auch indirekten Absatz über Absatzmittler möglich).
Entscheidet sich das Herstellerunternehmen, (ausschließlich) mit Absatzmittlern zu arbeiten (anstatt zum Beispiel mit eigenen Verkaufsgeschäften) begibt es sich in eine gewisse Abhängigkeit: ohne Absatzmittler kein Verkauf an Endverbraucher.
Wenn man sich die genannten Beispiele für Absatzmittler betrachtet, erkennt man, dass die meisten Konsumprodukte über Absatzmittler vertrieben werden.
Fazit
- Eigentumserwerb: Absatzmittler (z. B. Groß- und Einzelhandel) kaufen die Ware des Herstellers und verkaufen sie auf eigenes Risiko weiter – sie erwerben Eigentum an der Ware.
- Abgrenzung zu Absatzhelfern: Absatzhelfer (Handelsvertreter, Kommissionäre) erwerben kein Eigentum und vermitteln nur; Absatzmittler tragen das volle Absatzrisiko.
- Rechtlich selbständig: Absatzmittler sind eigenständige Unternehmen – der Hersteller gibt die Preishoheit und den direkten Kundenkontakt auf.
- Geeignet für: Breite, weltweite Distribution; einfache, nicht beratungsintensive Produkte; Sortimentsverbund mit anderen Marken.
Selbsttest
Frage 1: Was ist das wesentliche Merkmal eines Absatzmittlers?
Frage 2: Was trifft auf einen Absatzmittler zu?
Frage 3: Welches ist KEIN Beispiel für einen Absatzmittler?
Frage 4: Wann bietet sich indirekter Absatz über Absatzmittler besonders an?