Fremdkapital

Fremdkapital Definition

Das Fremdkapital ist der Teil des Kapitals, der nicht den Eigentümern zusteht, sondern anderen Kapitalgebern (Gläubigern) zuzurechnen ist.

Das Fremdkapital ist in der Bilanz aus der Passivseite ersichtlich: es umfasst die Verbindlichkeiten (§ 266 Abs. 3 C. HGB) sowie die Rückstellungen (§ 266 Abs. 3 B. HGB). Das Fremdkapital eines Unternehmens lässt sich somit einfach durch Addition der genannten Bilanzposten berechnen.

Den Ansatz von Fremdkapital in der Bilanz nennt man Passivierung – für Verbindlichkeiten und Rückstellungen i.S.d. § 249 HGB besteht eine Passivierungspflicht.

Das Fremdkapital sind die Schulden im Sinne des § 247 Abs. 1 HGB. Das Gegenstück zum Fremdkapital ist das Eigenkapital.

Fremdkapital und Eigenkapital zusammen stellen das Gesamtkapital des Unternehmens dar.

Das HGB ist hier etwas uneinheitlich: es spricht z.B. in § 242 Abs. 1, § 246 Abs. 1 und § 247 Abs. 1 HGB von Schulden, während der Begriff Schulden dann in der für Kapitalgesellschaften geltenden Bilanzgliederung des § 266 HGB nicht mehr auftaucht; dort werden die Schulden unterteilt in Rückstellungen und Verbindlichkeiten.

Alternative Begriffe: debt, debt capital (englisch).

Merkmale des Fremdkapitals

Das Fremdkapital weist i.d.R. folgende Merkmale auf:

  • die Kapitalüberlassung ist befristet. Beispiele: ein Bankkredit, der nach 5 Jahren zurückzuzahlen ist; ein Lieferantenkredit (d.h. eine offene Rechnung), die innerhalb von 2 Wochen zu bezahlen ist;
  • der Gläubiger hat Anspruch auf Tilgung und ggf. Zins (nur im Falle verzinslicher Schulden wie z.B. Anleihen oder Bankkredit) – das Unternehmen muss entsprechenden Schuldendienst leisten;
  • die Kapitalgeber übernehmen keine Haftung;
  • die Gläubiger haben keine Mitwirkungsrechte in der Unternehmensleitung;
  • oftmals ist bei Fremdfinanzierung die Stellung von Sicherheiten (z.B. Grundschuld oder Sicherungsübereignung) erforderlich;
  • Fremdkapital steht im Rang vor dem Eigenkapital, d.h. im Falle einer Insolvenz bzw. Liquidation des Unternehmens wird zunächst das Fremdkapital bedient, erst im Anschluss daran nachrangige Gläubiger sowie die Eigentümer.

Höhe des Fremdkapitals

Die (relative) Höhe des Fremdkapitals wird häufig mit den Kennzahlen Fremdkapitalquote bzw. Verschuldungsgrad gemessen.

Fristigkeit des Fremdkapitals

Von Bedeutung im Hinblick auf die auf das Unternehmen zukommende Liquiditätsbelastung ist die Unterscheidung in kurz-, mittel- und langfristiges Fremdkapital.

Kurzfristiges Fremdkapital

Als kurzfristiges Fremdkapital bezeichnet man in der Regel – in Anlehnung an die Angabe der Restlaufzeiten in der Bilanz oder im Anhang des Jahresabschlusses (vgl. Verbindlichkeitenspiegel) – Fremdkapital, das innerhalb eines Jahres ausgeglichen werden muss.

Zum kurzfristigen Fremdkapital zählen z.B.

Langfristiges Fremdkapital

Als langfristiges Fremdkapital können Schulden bezeichnet werden, die dem Unternehmen länger als 5 Jahre zur Verfügung stehen.

Zum langfristigen Fremdkapital können z.B. gehören:

Mittelfristiges Fremdkapital

Das mittelfristige Fremdkapital ist dann das Fremdkapital, das innerhalb von 1 bis 5 Jahren zurückgezahlt werden muss, z.B. ein Fälligkeitsdarlehen, das in 3 Jahren zur Rückzahlung fällig ist.