Abschreibungsintensität

Abschreibungsintensität Definition

Die Abschreibungsintensität setzt die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Abschreibungen in ein Verhältnis zur Gesamtleistung (betrifft v.a. die Umsatzerlöse) des Unternehmens.

Mittels dieser Kennzahl kann ein Unternehmen sich mit anderen Unternehmen seiner Branche vergleichen, um zu erkennen, ob Wettbewerber ihre Leistung mit weniger Abschreibungsaufwand erzielen.

Die Abschreibungsintensität ist stark branchenabhängig und ist i.d.R. bei Industrieunternehmen am höchsten, während sie bei Handelsunternehmen und Dienstleistungsunternehmen geringer ausfällt.

Formel für Abschreibungsintensität

Die Formel zur Berechnung der Abschreibungsintensität lautet:

Abschreibungsintensität = Abschreibungen / Gesamtleistung.

Die Abschreibungen können der GuV nach dem Gesamtkostenverfahren entnommen werden (§ 275 Abs. 2 Nr. 7 a) HGB) oder aber im Falle der Anwendung des Umsatzkostenverfahrens (§ 275 Abs. 3 HGB) dem Anlagengitter (§ 284 Abs. 3 HGB).

Als Gesamtleistung können

  • die Umsatzerlöse oder
  • die Summe aus Umsatzerlöse, Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie andere aktivierte Eigenleistungen (Posten § 275 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 HGB des Gesamtkostenverfahrens)

verwendet werden.

Beispiel Abschreibungsintensität

Beispiel: Berechnung der Abschreibungsintensität

Ein Unternehmen weist in der Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse in Höhe von 10 Mio. €, eine Bestandserhöhung an fertigen und unfertigen Erzeugnissen von 2 Mio. € sowie andere aktivierte Eigenleistungen von 1 Mio. € aus.

Die Abschreibungsintensität kann im Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB wie folgt berechnet werden:

Berechnung der Abschreibungsintensität in der GuV nach dem Gesamtkostenverfahren
  1. Umsatzerlöse 10.000.000
+/- 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 2.000.000
+ 3. andere aktivierte Eigenleistungen 1.000.000
=   Gesamtleistung 13.000.000
+ 4. sonstige betriebliche Erträge 200.000
  5. Materialaufwand  
-   a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 3.000.000
-   b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 200.000
  6. Personalaufwand  
-   a) Löhne und Gehälter 4.000.000
-   b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.000.000
  7. Abschreibungen  
-   a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.000.000
-   b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten 0
- 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.000.000
+ 9. Erträge aus Beteiligungen 100.000
+ 10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 150.000
+ 11. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 100.000
- 12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 50.000
- 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 800.000
- 14. Steuern vom Einkommen und Ertrag 300.000
= 15. Ergebnis nach Steuern 1.200.000
- 16. Sonstige Steuern 0
= 17. Jahresüberschuss 1.200.000

Die Abschreibungen betragen lt. GuV 1,0 Mio. €.

Abschreibungsintensität auf Basis der Gesamtleistung

Die Abschreibungsintensität ist somit:

Abschreibungsintensität = 1,0 Mio. € / 13 Mio. € = 7,7 % (gerundet).

Abschreibungsintensität auf Basis der Umsatzerlöse

Die Abschreibungsintensität – alternativ auf Basis der Umsatzerlöse berechnet – ist:

Abschreibungsintensität = 1,0 Mio. € / 10 Mio. € = 10 %.

Interpretation der Abschreibungsintensität

Die Abschreibungsintensität ist abhängig von der Anlagenintensität eines Unternehmens.

Eine hohe Abschreibungsintensität deutet auf ein anlagenintensives Unternehmen und ggf. eine hohe Rationalisierung bzw. Automatisierung hin.

Benchmarking

Der Vergleich mit anderen Unternehmen (Benchmarking) ist wiederum nur innerhalb der Branche sinnvoll.

Dienstleistungsunternehmen wie Gebäudereinigungsfirmen, Unternehmensberatungen oder Werbeagenturen weisen eine sehr geringe Abschreibungsintensität im Vergleich zu Industrieunternehmen auf.