Natürliche Person

Natürliche Person Definition

Der rechtliche Begriff Natürliche Person wird für Menschen verwendet, um diese von anderen Rechtssubjekten – den juristischen Personen wie zum Beispiel GmbH oder AG – abzugrenzen.

Manche Gesetze und Pflichten gelten nur für natürliche Personen (beispielsweise die Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG), andere gelten nur für juristische Personen (etwa die Körperschaftsteuerpflicht nach § 1 KStG).

Natürliche und juristische Personen zusammen bilden "Personen", das sind Rechtssubjekte, die Rechte und Pflichten haben können.

Im Alltag ist die Bedeutung des Begriffs "Personen" natürlich anders: Mit "Maximal 10 Personen im Aufzug." sind unmissverständlich nur natürliche Personen gemeint.

Die Rechtsfähigkeit eines Menschen beginnt mit der Geburt (§ 1 BGB) und endet mit dem Tod; auch ein Kind kann als natürliche Person zum Beispiel schon Einkommensteuern zahlen müssen, wenn es zum 1. Geburtstag ein Mietshaus geschenkt bekommt und daraus Mieteinnahmen erzielt.