Kalkulatorische Zinsen
Definition kalkulatorische Zinsen
Kalkulatorische Zinsen werden v.a. für das eingesetzte Eigenkapital berechnet. Der Zinssatz kann hierbei analog dem Zinssatz für Fremdkapital oder in Höhe der (in der Regel) höheren geforderten Eigenkapitalrendite angesetzt werden.
Darüber hinaus werden kalkulatorische Zinsen auch angesetzt, wenn die handelsrechtliche Verbuchung der Zinsen nicht die tatsächlichen Zinskosten widerspiegelt.
Alternative Begriffe: kalkulatorische Verzinsung, kalkulatorische Zinskosten, kalkulatorischer Zins.
Betriebsnotwendiges Kapital
Um die kalkulatorischen Zinsen zu ermitteln, wird üblicherweise der Marktzinssatz auf das betriebsnotwendige Kapital angewendet.
Betriebsnotwendiges Kapital
Das betriebsnotwendige Kapital ergibt sich mit beispielhaften Zahlen wie folgt:
Beispiel: Betriebsnotwendiges Kapital berechnen
Euro | ||
---|---|---|
Betriebsnotwendiges Anlagevermögen | 100.000 | |
+ | Betriebsnotwendiges Umlaufvermögen | 150.000 |
= | Betriebsnotwendiges Vermögen | 250.000 |
- | Abzugskapital | 50.000 |
= | Betriebsnotwendiges Kapital | 200.000 |
Betriebsnotwendiges Vermögen
Dabei bedeutet betriebsnotwendig, dass es für die betriebliche Leistungserstellung (Herstellung und Vermarktung der Produkte) benötigt wird.
Nicht benötigt werden z.B. beim Anlagevermögen Immobilien, die zur Spekulation oder Wertanlage angeschafft wurden oder Fabriken, die stillgelegt wurden sowie beim Umlaufvermögen die Wertpapiere des Umlaufvermögens; Produktion und Verkauf der Produkte könnten auch ohne diese Immobilien oder Wertpapiere geschehen; sie sind nicht betriebsnotwendig.
Abzugskapital
Zum Abzugskapital gehören z.B. Anzahlungen von Kunden sowie (zinslose) Lieferantenkredite; da hierfür keine Zinsen zu zahlen sind, fallen sie aus der Berechnungsbasis für die kalkulatorischen Zinsen heraus.
Kalkulatorische Zinsen
Beträgt der anzuwendende marktübliche Zinssatz 5 %, sind die kalkulatorischen Zinsen: 5 % × 200.000 € = 10.000 €.
Beispiel kalkulatorische Zinsen
Für ein weiteres Beispiel zu kalkulatorischen Zinsen vgl. auch Anderskosten.