Termingeschäfte Definition
Bei einem Termingeschäft vereinbaren zwei Vertragsparteien den Kauf oder Verkauf eines Basiswerts (Devisen, Rohstoffe, Zinsinstrumente) zu einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt und einem heute festgelegten Preis. Beide Seiten sind zur Erfüllung verpflichtet — unabhängig davon, wie sich der Marktpreis bis dahin entwickelt.
Alternative Begriffe: Forwards, Terminkontrakte.
Unbedingte vs. bedingte Termingeschäfte
Das entscheidende Merkmal eines Termingeschäfts ist die Erfüllungspflicht für beide Seiten (unbedingtes Termingeschäft). Im Unterschied dazu hat der Käufer einer Option lediglich ein Recht, aber keine Pflicht zur Ausübung (bedingtes Termingeschäft).
| Merkmal | Termingeschäft (unbedingt) | Option (bedingt) |
|---|---|---|
| Erfüllungspflicht | Beide Parteien müssen erfüllen | Nur Verkäufer (Stillhalter) muss erfüllen |
| Käuferposition | Pflicht | Recht (keine Pflicht) |
| Prämienzahlung | Keine | Optionsprämie fällig |
OTC-Geschäfte vs. börsengehandelte Futures
Termingeschäfte werden auf zwei Wegen abgeschlossen:
- Over the Counter (OTC): Direkt zwischen den Vertragsparteien, individuell gestaltet (Laufzeit, Volumen, Basiswert frei wählbar). Diese Form heißt Forward.
- Börsengehandelt: Standardisierte Kontrakte, die über eine Terminbörse (z. B. Eurex) gehandelt werden. Diese Form heißt Future. Standardisierung erhöht die Liquidität, schränkt aber die individuelle Gestaltung ein.
Arten von Termingeschäften
Devisentermingeschäfte
Vereinbarung, zu einem künftigen Zeitpunkt Devisen zu einem heute fixierten Kurs zu tauschen. Einsatz: Absicherung gegen Währungsschwankungen.
Beispiel: Devisentermingeschäft
Ein deutscher Automobilhersteller erzielt einen Großteil seiner Umsätze in US-Dollar. Er trifft mit einem amerikanischen Unternehmen eine Vereinbarung: Zum Quartalsende werden jeweils 1 Mrd. USD zum Kurs von 1,25 USD/EUR getauscht. Beide Seiten haben damit eine sichere Planungsgrundlage — unabhängig vom tatsächlichen Wechselkurs.
Warentermingeschäfte
Vereinbarung über Lieferung einer bestimmten Ware (z. B. Weizen, Rohöl, Edelmetalle) zu einem künftigen Zeitpunkt und Preis. Einsatz: Absicherung gegen Rohstoffpreisrisiken für Produzenten und Abnehmer.
Zinstermingeschäfte
Vereinbarung über einen künftigen Zinssatz auf einen bestimmten Nominalbetrag. Einsatz: Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken bei variabel verzinslichen Darlehen oder geplanten Kreditaufnahmen. Die wichtigste Form ist das Forward Rate Agreement (FRA).
Fazit
Termingeschäfte verpflichten beide Seiten, einen Basiswert zu einem künftigen Zeitpunkt zum heute vereinbarten Preis zu kaufen bzw. zu verkaufen — das unterscheidet sie grundlegend von Optionen, bei denen nur der Verkäufer verpflichtet ist. Je nach Ausgestaltung sind Termingeschäfte individuell (Forward, OTC) oder standardisiert (Future, börsengehandelt). In der Praxis dienen sie vor allem der Absicherung von Währungs-, Rohstoffpreis- und Zinsrisiken.
Selbsttest: Termingeschäfte
Aufgabe: Termingeschäft einsetzen und berechnen
Die Beta AG hat eine variabel verzinsliche Anleihe über 10 Mio. € ausgegeben (Zinssatz: EURIBOR + 1,5 %). Der aktuelle EURIBOR beträgt 3,0 %. Das Finanzteam rechnet mit einem Anstieg auf 5,0 % in 12 Monaten.
- Wie hoch ist die jährliche Zinslast der Anleihe beim aktuellen EURIBOR von 3,0 %?
- Wie hoch wäre sie bei einem EURIBOR von 5,0 %, und wie groß wäre die Mehrbelastung?
- Die Beta AG sichert sich per Forward Rate Agreement einen EURIBOR von 3,0 % für die nächsten 12 Monate. Was passiert, wenn der EURIBOR tatsächlich auf 5,0 % steigt?
Lösung
1. Zinslast bei EURIBOR 3,0 %:
(3,0 % + 1,5 %) × 10.000.000 € = 4,5 % × 10.000.000 € = 450.000 € / Jahr
2. Zinslast bei EURIBOR 5,0 %:
(5,0 % + 1,5 %) × 10.000.000 € = 6,5 % × 10.000.000 € = 650.000 € / Jahr
Mehrbelastung: 650.000 € − 450.000 € = 200.000 € / Jahr
3. Wirkung des Forward Rate Agreement:
Das FRA verpflichtet den Kontrahenten, der Beta AG eine Ausgleichszahlung zu leisten, wenn der EURIBOR über 3,0 % steigt. Bei EURIBOR 5,0 % erhält die Beta AG:
(5,0 % − 3,0 %) × 10.000.000 € = 2,0 % × 10.000.000 € = 200.000 €
Dieser Ausgleich kompensiert exakt die Mehrbelastung — die effektive Zinslast bleibt bei 450.000 €.