Buchungssätze

Buchungssätze Definition

Die einzelnen Geschäftsvorfälle eines Unternehmens werden in der Buchführung mit Buchungssätzen abgebildet.

Beispiel Buchungssätze

Ein Wirt kassiert einen Gast ab; der Rechnungsbetrag ist netto 100 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer, also brutto 119 €. Der Buchungssatz lautet: Kasse 119 € an Umsatzerlöse 100 €, an Umsatzsteuerschuld 19 €.

Der Kassenbestand erhöht sich um 119 € (SOLL-Buchung), zugleich werden Umsatzerlöse in Höhe von 100 € gebucht (erste HABEN-Buchung) und eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt für die Umsatzsteuer in Höhe von 19 € (zweite HABEN-Buchung).

Hier sind 2 Bestandskonten angesprochen (Kasse und Verbindlichkeiten ggü. Finanzamt) sowie 1 Erfolgskonto (Umsatzerlöse; hier wird nicht die Bilanz, sondern die GuV bebucht).

In dem Beispiel liegt ein zusammengesetzter Buchungssatz (SOLL und HABEN werden in Summe 3 mal angesprochen) vor.

Die Bestimmung der Konten für den Buchungssatz (hier: Kasse, Verbindlichkeiten und Umsatzerlöse) aus dem Kontenplan mit den entsprechenden Kontennummern bezeichnet man als Kontierung bzw. Kontieren.

Buchungssätze Beispiele

Beispiel: einfacher Buchungssatz

Bei Gründung einer GmbH bringt der alleinige Gesellschafter 25.000 € Stammkapital auf und zahlt diesen Betrag auf das neu eingerichtete Firmenkonto ein.

Der Buchungssatz lautet: Bankguthaben 25.000 € an Gezeichnetes Kapital (Stammkapital) 25.000 €.

Die Bilanz sieht nach dieser erstmaligen Buchung so aus:

Bilanz nach Buchungssatz Bankguthaben an Gezeichnetes Kapital
Aktiva Bilanz Passiva
Bankguthaben 25.000 € Gezeichnetes Kapital 25.000 €
Bilanzsumme 25.000 € Bilanzsumme 25.000 €

Es handelt sich um einen einfachen Buchungssatz mit einer SOLL- und einer HABEN-Buchung.

Kontierung

Die Kontierung erfolgt z.B. mit einem Kontierungsstempel, der auf den Beleg (Rechnung, Quittung etc.) gedruckt wird und in den die benötigten Kontennummern aus dem Kontenplan eingetragen werden.

Korrekturbuchung / Stornobuchung

War eine Buchung fehlerhaft, muss sie mit einer Korrekturbuchung storniert werden. Der Buchungssatz wird entsprechend umgedreht. Eine Streichung bzw. Löschung des ursprünglichen (fehlerhaften) Buchungssatzes ist nicht erlaubt (vgl. § 239 Abs. 3 HGB).