Inventar

Inventar Definition

Ein Inventar ist ein Bestandsverzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Kaufmanns nach Art und Menge sowie unter Angabe ihres Wertes zu einem bestimmten Zeitpunkt (§ 240 HGB).

Das Inventar stellt die Grundlage für die Aufstellung der Bilanz dar.

Das Inventar ist zu Beginn des Handelsgewerbes (bei Unternehmensgründung) sowie für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs aufzustellen (§ 240 Abs. 1 und 2 HGB).

Die Aufbewahrungsfrist für Inventare beträgt 10 Jahre (§ 257 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 4 HGB).

Alternative Begriffe: Inventarverzeichnis.

Abgrenzung zu Bilanz und Inventur

Unterschied zwischen Inventar und Bilanz

Im Gegensatz zur Bilanz werden im Inventar die Werte einzeln aufgelistet, zum Beispiel Maschine 1, Maschine 2 und so weiter; in der Bilanz werden sie dann zusammengefasst in einem Bilanzposten technische Anlagen und Maschinen (§ 266 Abs. 2 A. II. 2 HGB) und lediglich wertmäßig (das heißt ohne Mengenangaben) angegeben.

Darüber hinaus wird die Bilanz in der Regel in Kontenform dargestellt, während das Inventar in Staffelform (das heißt als Liste / Tabelle) erstellt wird.

Unterschied zwischen Inventur und Inventar

Während die Inventur der Vorgang bzw. die Tätigkeit der Bestandsaufnahme durch Zählen, Wiegen und Messen ist, stellt das Inventar das Ergebnis (eine Liste mit allen Posten) dar.

Bildhaft: Wenn Sie durch Ihre Wohnung gehen und erfassen: ein Sofa, vier Esszimmerstühle, zwei Fernseher und so weiter, machen Sie eine Inventur. Wenn Sie die Liste der erfassten Gegenstände dann später ordnen und mit Werten versehen (Sofa: 1.000 €, Esszimmerstühle je 100 € und so weiter), haben Sie ein Inventar.

Inventar Beispiel

Beispiel: Inventar aufstellen

Angenommen, das Vermögen eines Unternehmens besteht zum Bilanzstichtag 31. Dezember 01 lediglich aus einem Gebäude sowie einem PKW und die Schulden lediglich aus einem Bankdarlehen, jeweils mit den in der Tabelle aufgeführten Werten.

Dann sieht die Inventar-Gliederung so aus:

Inventar zum 31. Dezember 01
  Gebäude 250.000 €
  PKW 50.000 €
1. Vermögen 300.000 €
  Bankdarlehen 200.000 €
2. Schulden 200.000 €
3. Reinvermögen (1. - 2.) 100.000 €

Zieht man die Schulden vom Vermögen ab, erhält man das Reinvermögen (das Eigenkapital) des Unternehmens.